Wirtschaft
Unverkaufter Kleidung vernichten: EU schiebt Mode-Konzernen einen Riegel vor

Große Mode-Unternehmen in der Europäischen Union dürfen unverkaufte Kleidungsstücke und Schuhe ab dem 19. Juli nur noch unter ganz bestimmten Bedingungen vernichten.

    Jacken, die mit Online-Retoure gekennzeichnet sind, hängen an einem Kleiderständer.
    Die Vernichtung nicht verkaufter oder zurückgegebener Kleidungsstücke wird von der EU-Kommission eingeschränkt. (picture alliance / CHROMORANGE / Michael Bihlmayer)
    Viele machen das bisher, weil Vernichtung oftmals günstiger als Recycling ist. Unternehmen würden mit den Vorgaben ermutigt, ihre Bestände effizienter zu verwalten, Rücksendungen besser zu handhaben und Alternativen wie Weiterverkauf, Wiederaufarbeitung, Spenden oder Wiederverwendung zu prüfen, teilte die EU-Kommission mit. Die Regeln sollten nicht nur dazu beitragen, Abfälle zu reduzieren und Umweltschäden zu verringern, sondern auch gleiche Wettbewerbsbedingungen für Unternehmen schaffen, die nachhaltige Geschäftsmodelle verfolgten. Für mittelständige Unternehmen soll die Regel ab 2030 gelten. Außerdem müssen mittlere Unternehmen ab 2030 Informationen über nicht verkaufte Konsumgüter, die sie entsorgen, offenlegen. Große Firmen müssen dies bereits tun. Ausnahmen gibt es etwa für beschädigte Waren.
    Nach Kommissionsangaben werden jedes Jahr allein in Europa schätzungsweise 4 bis 9 Prozent der unverkauften Textilien zerstört, bevor sie getragen wurden. Diese Abfälle verursachten rund 5,6 Millionen Tonnen CO2-Emissionen, was fast den gesamten Nettoemissionen Schwedens im Jahr 2021 entspreche. Allein im deutschen Onlinehandel würden jährlich fast 20 Millionen zurückgesandte Artikel entsorgt.
    Diese Nachricht wurde am 10.02.2026 im Programm Deutschlandfunk gesendet.