
Das entschied der Bayerische Verwaltungsgerichtshof in München. Er bestätigte damit ein früheres Urteil des Verwaltungsgerichts München. Die AfD hatte beantragt, dagegen in Berufung gehen zu dürfen. Der Gerichtshof erklärte das Urteil der unteren Instanz nun aber für nicht anfechtbar. Die von der AfD aufgeworfenen Fragen seien bereits in der bisherigen Rechtsprechung geklärt, hieß es.
Das bayerische Landesamt für Verfassungsschutz hatte die AfD im Jahr 2022 als Gesamtpartei zum Beobachtungsobjekt erklärt und sich dabei auf ein Gutachten des Bundesverfassungschutzes berufen.
Diese Nachricht wurde am 17.06.2026 im Programm Deutschlandfunk gesendet.
