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"Urteil bietet uns klare Verhältnisse"

Forschungspolitik. - Verfahren, die auf embryonalen Stammzellen beruhen, geniessen nach einem Urteil des Europäischen Gerichtshofs keinen Patentschutz. Ein Forschungsunternehmen in Schweden hat dieses Urteil bereits vorweggenommen und sich darauf eingestellt. Der Unternehmenschef weiß die jetzt erreichte Rechtssicherheit zu schätzen.

Von Christine Westerhaus | 22.10.2011
    In einer kleinen Petrischale pulsiert ein winziges Knäuel von Seifenblasen, die eigentlich menschliche Herzmuskelzellen sind. Über das Mikroskop beugt sich Jörg Benecke, ein aus Deutschland stammender Biologe.

    "Man hat Zellaggregate, so Cluster, die wirklich schlagen wie kleine Herzen und das ist auch recht regelmäßig. Das sind 40 bis 50 Schläge pro Minute und das sieht sehr interessant aus."

    Die pulsierenden Gebilde sind aus embryonalen Stammzellen entstanden. Mit bestimmten Wachstumsfaktoren und Nährstoffen haben die Forscher diese Vorläuferzellen dazu gebracht, sich in Herzmuskelzellen zu verwandeln. Das Geschäft des schwedischen Unternehmens "Cellartis". Vor 10 Jahren hat sich diese Firma gegründet. Inzwischen hat sie 60 Mitarbeiter. Benecke:

    "Wir entwickeln aus undifferenzierten Zellen differenzierte Zellen, also andere Zelltypen wie zum Beispiel Herzmuskelzellen oder leberartige Zellen. Oder wo wir auch dran arbeiten: Bauchspeicheldrüsenzellen. Und diese Sachen sind eben das, was wir als Produkt an die Kunden weitergeben oder anbieten."

    Vor allem Pharmaunternehmen interessieren sich für diese Zellen. Sie testen an ihnen beispielsweise, ob neue Medikamente wirksam sind. Und sie können überprüfen, wie die Zellen auf neue Wirkstoffe reagieren. "Cellartis" entwickelt aber auch neue Verfahren, mit denen menschliche Gewebezellen aus embryonalen Stammzellen gewonnen werden können. Dass solche Techniken in Zukunft nicht mehr patentiert werden können, empfindet Firmenchef Johan Hyllner aber nicht unbedingt als Nachteil.

    "Das war kein Schock für uns. Wir haben damit gerechnet, dass das Urteil so ausfallen wird. Auch wenn sich manche unserer Forscherkollegen in Europa dagegen gestellt haben - in der Industrie haben wir unsere Arbeitsweise schon daran angepasst."

    Johan Hyllner geht nicht davon aus, dass ihn das Urteil in seiner Forschung behindern wird oder dass er finanzielle Einbußen hinnehmen muss. Er erwartet aber eine Auswirkung auf die künftige Zusammenarbeit.

    "Ich denke, dass wir in der Branche verschlossener sein werden und dass es mehr Firmengeheimnisse geben wird, wenn wir uns unsere Methoden nicht patentieren lassen können. Etwa so wie bei Coca-Cola, deren Rezept ja auch nicht patentiert ist. Genauso wird es wahrscheinlich in der kommerziellen Forschung laufen."

    Schon seit längerem besitzt "Cellartis" Patente auf Verfahren mit embryonalen Stammzellen. Sie sind in Großbritannien anerkannt worden. Ob diese Schutzrechte nach dem nun gefällten Urteil noch Bestand haben werden, ist derzeit unklar. Johan Hyllner plädiert für klare Verhältnisse.

    "Solche klaren Spielregeln bietet uns das Urteil des europäischen Gerichtshofs nun und das ist wichtig in der Industrie. Wir unterstützen auch die ethische Debatte über die Forschung an embryonalen Stammzellen, denn die muss es geben. Allerdings bin ich vollkommen mit dem Stammzellenforscher Oliver Brüstle einer Meinung, der sagt, dass die Forschung an embryonalen Stammzellen durch das Urteil stigmatisiert wird. Man darf schließlich nicht vergessen, dass sie vor allem das Ziel hat, menschliche Krankheiten zu heilen."