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Urteil zu Schweinehaltung
Mehr Platz für die Sau

Zuchtsauen, die trächtig sind oder ihre Ferkel säugen, werden oft in enge Kastenstände eingepfercht, damit sie die Jungtiere nicht erdrücken. Das Bundesverwaltungsgericht hat aber geurteilt, dass diese Boxen illegal sind und aus den Ställen verschwinden müssen. Schweinehalter fordern Übergangsfristen.

Von Annette Eversberg | 29.12.2016
    Ferkel säugen an den Zitzen einer Sau, die zum Schutz der Jungtiere in einen Käfig, den Kastenstand, gesperrt ist.
    In einem Kastenstand kann sich die Sau nicht bewegen. (dpa / picture-alliance / Markus Scholz)
    Nach dem Urteil des Oberverwaltungsgerichts Magdeburg über die zu kleinen Kastenstände erging es den meisten Sauen in deutschen Ställen dennoch nicht besser. Denn der beklagte Sauenhalter ging in die Berufung. Doch nach dem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts müssen Sauenhalter jetzt wohl handeln, betont Dr. Christoph Maisack, Erster Vorsitzender der Deutschen Juristischen Gesellschaft für Tierschutzrecht.
    "Es bedeutet, dass das Urteil des Oberverwaltungsgerichts Sachsen-Anhalt, wonach Kastenstände für Schweine so breit sein müssen, dass das Tier, ohne mit den Füßen anzustoßen, seitlich ausgestreckt liegen kann, rechtskräftig geworden ist und damit in ganz Deutschland umgesetzt werden muss."
    Tierschutz wichtiger als Arbeitsökonomie
    Das Urteil stellt nämlich die Vorgaben der Tierschutznutztierhaltungsverordnung höher als wirtschaftliche Überlegungen. Das schaffe Rechtsunsicherheit, kritisiert der Deutsche Bauernverband. Den vertritt auch Johannes Röring als Präsident des Westfälisch-Lippischen Bauernverbandes WLV.
    "Das Urteil auf Bundesebene macht uns ganz große Sorgen. Die Veränderung darf nicht sein: Die Einführung der Praxis der letzten Jahre, dass Sauenhalter massiv aufgeben. Das wäre der falsche Weg."
    Doch das Bundesverwaltungsgericht stellt klar: Die bisherige Praxis zu kleiner Kastenstände ist illegal. Bereits seit 1988 macht die Tierschutznutztierhaltungsverordnung andere Vorgaben. Spätestens 1992 hätten alle deutschen Sauenhalter für ausreichend Platz in den Kastenständen sorgen müssen. Deshalb, so Christoph Maisack, bedeutet das jetzt:
    "Das muss von den Sauenhaltern sofort umgesetzt werden, weil ja die ursprüngliche vorgesehene Übergangsfrist schon seit 25 Jahren abgelaufen ist."
    25 Jahre lang wurde Tierschutz nicht entsprechend gewürdigt
    25 Jahre, in denen nicht nur viele Sauenhalter am Tierschutz vorbei gewirtschaftet haben. Auch viele Amtstierärzte, Berater und Wissenschaftler haben den Tierschutz nicht entsprechend gewürdigt, meint Dr. Madeleine Martin, Landestierschutzbeauftragte für Hessen.
    "Wer das Urteil liest, der liest ja auch die eine oder andere Schelte gegen deutsche Wissenschaftler. Man hat einfach jahrzehntelang die Arbeitsökonomie weit, weit über das Tierwohl gestellt, hat damit auch das Recht extrem weit ausgelegt, obwohl man es besser hätte wissen müssen."
    Und dabei wurden die Kastenstände noch öffentlich finanziert. Das Urteil bedeutet allerdings nicht, dass Sauen überhaupt nicht mehr in Kastenständen gehalten werden dürfen oder ihre Ferkel nicht mehr in einem Abferkelstand zur Welt bringen müssen. Dem Bewegungsdrang der Tiere entspricht es aber, wenn sie in Gruppen gehalten werden. Wie in Österreich, der Schweiz und Schweden. Für Madeleine Martin ist das Urteil auch ein Wegweiser für die Gruppenhaltung in den Sauenställen.
    "Das wird für Neubauten ganz rasch gehen. Ich gehe davon aus, dass jeder zukunftsorientierte Sauenhalter konzipieren wird auf die Gruppenhaltungen hin."
    Gruppenhaltung als Alternative
    Auch für Eckehard Niemann von der Arbeitsgemeinschaft bäuerliche Landwirtschaft AbL ist die Gruppenhaltung von Sauen tierschutzgerecht.
    "Theoretisch könnten die Sauenhalter aus zwei Kastenständen einen machen. Aber eigentlich ist in der EU und auch von der gesellschaftlichen Akzeptanz Gruppenhaltung angesagt. Von daher denke ich, dass jetzt wirklich ein Schub entstehen wird, dass es eine freie Gruppenhaltung der Sauen generell geben wird."
    WLV-Bauernpräsident Johannes Röring, der in seinem Familienbetrieb selber mehrere Tausend Schweine hält, verlangt dafür allerdings noch Übergangsfristen von mindestens 20 Jahren. Wie zum Beispiel in Dänemark.
    "Ich glaube, es ist richtig zu sagen, dass wenn man Kastenstände nicht mehr will, die Gruppenhaltung die richtige Wahl ist. Für Altbauten muss es lange Übergangsfristen geben. Das zumindest fordern wir massiv ein."
    Plan für den Ausstieg aus der Kastenstandhaltung
    Die niedersächsische Tierärztliche Vereinigung für Tierschutz fordert hingegen statt fester Übergangsfristen einen konkreten Plan für den Ausstieg aus der Kastenstandhaltung. Aus Sicht der AbL soll das auch europaweit gelten. Dabei sollen Deutschland, Dänemark und die Niederlande vorangehen, fordert Eckehard Niemann.
    "Wenn man das schafft, und es gibt ja auch erste Gespräche, dann ist es ganz logisch, dass diese mächtigen Länder die anderen Länder auch aus Wettbewerbsgründen auf diesen Weg zwingen."