Endangered Species Act
US-Regierung ändert Artenschutz-Regelung

Das unbeabsichtigte Töten gefährdeter Tiere soll in den USA künftig nicht mehr als Verstoß gegen das Artenschutzgesetz gelten. Das geht aus einer neuen Auslegung des Endangered Species Act durch die Regierung von Präsident Trump hervor.

    Eine Fledermaus der Art Großer Abendsegler (Nyctalus noctula)
    Eine Fledermaus der Art Großer Abendsegler (Nyctalus noctula) (picture alliance/dpa | Patrick Pleul)
    Die US-Naturschutzbehörde Fish and Wildlife Service (FWS) hat eine entsprechende Richtlinie an ihre Mitarbeiter verschickt. Die Regelung folgt auf eine Änderung, mit der die bisherige behördliche Definition von "Schädigung" im Artenschutzgesetz eingeschränkt wurde.
    Demnach soll das Fällen eines Baumes mit darin lebenden geschützten Fledermäusen beispielsweise nicht als Verstoß gelten, solange der Baum nicht mit dem Ziel gefällt wurde, die Tiere zu töten oder einzufangen.

    Kritik: Neuregelung schafft "riesiges Schlupfloch"

    Der frühere Leiter der FWS, Dan Ashe, kritisierte die Neuregelung. Sie schaffe ein "riesiges Schlupfloch" und entbinde Menschen von der Verantwortung für vorhersehbare Folgen ihres Handelns, sagte er.
    Umweltschutzorganisationen warnen, die neue Auslegung könne unter anderem Rodungen und Bauprojekte erleichtern, bei denen geschützte Tiere unbeabsichtigt getötet oder verletzt werden. Die Regierung erklärt dagegen, die Änderungen stellten die ursprüngliche Absicht des Gesetzes wieder her.
    Das gezielte Jagen, Verletzen, Töten, Fangen von geschützten Tieren ist nach dem "Endangered Species Act" weiterhin verboten.
    Diese Nachricht wurde am 18.09.2026 im Programm Deutschlandfunk gesendet.