Donnerstag, 16. Mai 2024

BGH-Beschluss
Vaterschaftsanerkennung auch noch nach Tod von Mutter möglich

Die Anerkennung einer Vaterschaft ist auch dann noch ohne gerichtliche Prüfung möglich, wenn die Mutter bereits gestorben ist.

19.10.2023
    Der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe
    Der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe (dpa / Uli Deck)
    Das stellte der Bundesgerichtshof in Karlsruhe in einem heute veröffentlichten Beschluss klar. Es genüge dann die Zustimmung des Kindes oder seines gesetzlichen Vertreters. Geklagt hatte eine heute 60-jährige Frau aus Bayern. Ihre Mutter starb 2004, ein Vater ist im Geburtenregister nicht eingetragen. 2021 erkannte aber ein Mann die Vaterschaft an, und die Klägerin stimmte dem mit notarieller Urkunde zu. Der Mann starb einige Monate später.
    Das Standesamt hatte Zweifel, ob die formlose Vaterschaftsanerkennung nach dem Tod der Mutter noch möglich ist. Dies war bislang rechtlich umstritten. Grund ist, dass laut Gesetz die Mutter zustimmen muss.
    (Az. XII ZB 48/23)
    Diese Nachricht wurde am 19.10.2023 im Programm Deutschlandfunk gesendet.