Verwaltungsgericht Berlin
Verbot von Demonstrationen zum palästinensischen Nakba-Gedenktag waren rechtmäßig

Die Verbote von Demonstrationen zum palästinensischen Gedenktag Nakba in den Jahren 2022 und 2023 in Berlin waren rechtmäßig.

    Das Amtsgericht und Verwaltungsgericht in der Kirchstraße, Moabit, in Berlin Mitte.
    Das Verwaltungsgericht in Berlin (IMAGO/Schöning)
    Das entschied das Verwaltungsgericht Berlin. Die damalige Gefahrenprognose der Polizei sei nachvollziehbar, hieß es zur Begründung. Zwei Verbote kleinerer Versammlungen erklärte das Gericht allerdings für unzulässig. Dabei ging es um Kundgebungen mit jeweils rund 50 Menschen.
    Die Verbote waren damit begründet worden, dass die Gefahr von volksverhetzenden und antisemitischen Parolen sowie von Gewaltausbrüchen und Gewaltverherrlichung bestanden habe.
    Der palästinensische Gedenktag Nakba am 15. Mai erinnert an Flucht und Vertreibung hunderttausender Palästinenser im Zusammenhang mit der Staatsgründung Israels und dem ersten Nahostkrieg im Jahr 1948.
    Diese Nachricht wurde am 19.02.2026 im Programm Deutschlandfunk gesendet.