Sperre auf Bewährung
Verbotene Sportwetten: Zwei deutsche Diskuswerfer bestraft

Die beiden deutschen Diskuswerfer Steven Richter und Henrik Janssen sind wegen verbotener Sportwetten zu dreimonatigen Sperren verurteilt worden. Diese Entscheidung gab die unabhängige Integritätskommission (AIU) des Leichtathletik-Weltverbands bekannt.

    Tokio: Leichtathletik: Weltmeisterschaft, Henrik Janssen aus Deutschland in der Diskus Qualifikation.
    Henrik Janssen ist einer der beiden Diskuswerfer, die wegen Wettverstoß auf Bewährung gesperrt wurden (Archivbild). (Michael Kappeler / dpa / Michael Kappeler)
    Die Strafen wurden zur Bewährung ausgesetzt. Janssen räumte demnach ein, im Rahmen der Leichtathletik-WM in Tokio 2025 drei Wetten im Gesamtwert von 100 Euro abgeschlossen. Er gab an, dass er nicht davon wusste, dass dies verboten sei, bis ihn ein Teamkollege darauf hingewiesen habe. Er habe erfolglos versucht, seine Wetten zu stornieren und anschließend keine weiteren Wetten mehr abgeschlossen. Richter gab an, 40 Euro gesetzt zu haben, sagte aber, er habe keine weiteren Wetten abgeschlossen, nachdem sein Versuch, seine erste Wette zu stornieren, erfolglos geblieben war. Die beiden deutschen Athleten hatten Wetten auf Teamkollegen abgegeben.
    Die französische Mittelstreckenläuferin Aurore Fleury wurde ohne Bewährung für sechs Monate gesperrt. Sie hatte bei der EM 2024 in Rom 2.000 Euro auf eine Teamkollegin gesetzt und 5.000 Euro gewonnen. Sie gab den Verstoß zu, behauptete aber, nichts von dem Verbot gewusst zu haben. Die Statuten des Weltverbands verbieten jegliche Beteiligung an Sportwetten zur Wahrung der Integrität der Wettbewerbe.
    Diese Nachricht wurde am 29.01.2026 im Programm Deutschlandfunk gesendet.