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Verbraucherkredite
Bearbeitungsgebühren unzulässig

Banken dürfen für Verbraucherkredite grundsätzlich keine Bearbeitungsgebühren erheben. Betroffene haben laut Urteil des Bundesgerichtshofs Anspruch auf Rückzahlung der Gebühren mindestens für alle ab Januar 2011 geschlossenen Verträge.

13.05.2014
    Der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe
    Der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe (dpa / Uli Deck)
    Entsprechende Klauseln in den Kreditverträgen seien unwirksam, entschied der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe. Solche Entgelte seien unzulässig, weil Banken Kreditanträge aus eigenem Geschäftsinteresse ohnehin bearbeiten und laut Gesetz nur Zinsen erheben dürfen, wie es zur Begründung hieß. Banken müssen nun Rückzahlungsforderungen in Millionenhöhe befürchten.
    Das oberste Gericht gab zwei Klägern recht, die gegen Postbank und National-Bank vorgegangen waren. Konkret prüfte der BGH Vertragsklauseln, nach denen Verbraucher für ihren Kredit nicht nur Zinsen zahlen müssen, sondern auch ein laufzeitunabhängiges Bearbeitungsentgelt. Die Postbank hatte dem jetzt klagenden Kunden für die Aufnahme eines Kredits in Höhe von mehr als 49 100 Euro eine Gebühr von 1200 Euro berechnet. Der Kunde hatte den Darlehensvertrag 2012 online aufgenommen.
    Der Vorsitzende Richter Ulrich Wiechers sprach von einer Klageflut und einem "Tsunami, der über die Gerichte hereingebrochen" sei. Beim BGH seien mittlerweile etwa 100 zugelassene Revisionen anhängig. Dies sei aber nur "die Spitze des Eisbergs". Allein die Ombudsleute der Banken hätten für eine außergerichtliche Einigung "über 3000 Sachen vorliegen", dabei gehe es auch um viele vergleichsweise kleine Beträge von unter 100 Euro, sagte Wiechers.
    Noch größere Ausmaße?
    Die Rückforderungswelle könnte noch größere Ausmaße annehmen. Bislang hat der BGH noch nicht entschieden, ob womöglich die große Verjährungsfrist von zehn Jahren auf die Fälle angewandt werden muss. Ein Urteil wird noch in diesem Jahr erwartet.
    Die beiden Urteile betreffen zehntausende Bankkunden, die teils bis in die jüngste Zeit hinein beim Abschluss eines Verbraucherkreditvertrags Bearbeitungsgebühren zwischen einem und vier Prozent bezahlen mussten. Rückforderungen können nach Angaben des Bankenrechtlers Wolfgang Benedikt-Jansen auch bei Kreditverträgen für den Kauf eines Autos gestellt werden. Über Verträge zu Baudarlehen oder Unternehmerdarlehen sei nicht entscheiden worden. Verbraucherschutzorganisationen wie die Stiftung Warentest bieten Betroffenen Musterbriefe an, um Gebühren zurückholen zu können.
    (Az. XI ZR 405/12 und XI ZR 170/13)

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