Gesetzentwurf von Justizministerin Hubig
Verbraucherschützer fordern erhebliche Nachbesserungen am "Recht auf Reparatur”

Der Verbraucherzentrale Bundesverband fordert Nachbesserungen an dem von Justiz- und Verbraucherschutzministerin Hubig angekündigten "Recht auf Reparatur".

    Eine Nahaufnahme zeigt die Hände eines Mannes, der mit Draht un Lötkolben ein altes Radio repariert.
    Das "Recht auf Reparatur" soll im Sommer umgesetzt werden. (picture alliance / dpa / Jens Büttner)
    In einer Stellungnahme, die der "Neuen Osnabrücker Zeitung" vorliegt, heißt es, die geplanten Regelungen reichten nicht aus. Reparieren müsse einfacher, schneller und bezahlbarer werden. Der Verband schlägt unter anderem eine Verlängerung der Gewährleistungsdauer und eine Lieferfrist von maximal fünf Tagen für Ersatzteile vor. Es brauche zudem eine auf europäischer Ebene verpflichtende Angabe der Lebensdauer auf der Verpackung von technischen Geräten.
    Die SPD-Politikerin Hubig hatte im Januar einen Gesetzentwurf präsentiert, mit dem sie die EU-Richtlinie für das Recht auf Reparatur bis August in nationales Recht umsetzen will. Zentral ist eine Verpflichtung für Hersteller, Produkte zu einem angemessenen Preis zu reparieren und dafür Ersatzteile vorrätig zu halten.
    Diese Nachricht wurde am 17.02.2026 im Programm Deutschlandfunk gesendet.