
Sie wollen für Kunden in Deutschland Rückzahlungen in Höhe von 200 bis 700 Euro durchsetzen, abhängig vom jeweiligen Vertrag. Die Klagen sind am Kammergericht Berlin und am Bayerischen Oberlandesgericht anhängig. Betroffene können sich der Klage kostenlos anschließen.
Der Verbraucherschutzverein teilte in Berlin mit, die Anbieter hätten die Preise laufender Abonnements wiederholt angehoben, ohne die gesonderte Zustimmung ihrer Kunden einzuholen. Dabei hätten sie sich auf Preisanpassungsklauseln in ihren Allgemeinen Geschäftsbedingungen gestützt. Aus Sicht des Vereins benachteiligen derartige Klauseln Verbraucher unangemessen und sind unwirksam.
Ein vergleichbarer Fall beschäftigt zurzeit das Oberlandesgericht Hamm. Dabei geht um starke Preiserhöhungen beim Sport-Streaminganbieter DAZN.
Diese Nachricht wurde am 15.09.2026 im Programm Deutschlandfunk gesendet.


