
Verdi-Landesleiterin Klemens erklärte, damit kämpfe man gegen dramatische Verschlechterungen des Arbeitnehmerschutzes. Die Staatsregierung sieht sich nun mit der zweiten Klage gegen das Gesetz konfrontiert. Seit Januar läuft bereits eine Klage vor dem Bayerischen Verfassungsgerichtshof.
Die Lockerungen des Ladenschlusses wurden vor gut einem Jahr im bayerischen Landtag verabschiedet. Eine wesentliche Neuerung war die Erlaubnis zur Sieben-Tage-Öffnung für kleine Automatensupermärkte ohne Personal. Zudem sind in mehreren hundert Tourismusorten bestimmte Ladenöffnungen durch die Neuregelung an bis zu 40 Sonn- und Feiertagen erlaubt. Verglichen mit den meisten anderen Bundesländern wird der Ladenschluss in Bayern jedoch weiterhin restriktiv gehandhabt. So müssen Geschäfte an Werktagen nach wie vor um 20 Uhr schließen.
Diese Nachricht wurde am 31.07.2026 im Programm Deutschlandfunk gesendet.
