
Wie es in einer Mitteilung heißt, liegen die deutschen Grenzwerte für Schwefeldioxid und Acrylaldehyd bis zu viermal höher als der EU-Richtwert. Deutschland habe keine angemessene Erklärung dafür geliefert, warum die auf wissenschaftlichen Überlegungen beruhenden EU-Vorgaben nicht umgesetzt wurden. Deshalb werde jetzt das Verfahren eingeleitet. Die Bundesregierung hat nun zwei Monate Zeit, auf die Vorwürfe zu reagieren. - Schwefeldioxid reizt die Schleimhäute und kann zu Atemwegsproblemen führen. Acrylaldehyd wirkt verätzend auf die Haut und kann beim Einatmen tödlich sein.
Diese Nachricht wurde am 28.09.2023 im Programm Deutschlandfunk gesendet.