
Der für Verbandsklagen zuständige Zivilsenat schloss sich damit in einer vorläufigen Bewertung der Sicht des Bundesverbandes der Verbraucherzentralen an. Das teilte das Gericht in Hamm mit.
Im Kern ging es um die Frage, ob der Streaming-Anbieter seine Abo-Preise in den Jahren 2021 und 2022 ohne Zustimmung seiner Kunden erhöhen durfte. DAZN macht geltend, die Erhöhungen seien aufgrund der allgemeinen Geschäftsbedingungen in den Verträgen erlaubt. Darin hieß es, Preisanpassungen seien bei sich verändernden Marktbedingungen möglich. Die Verbraucherschützer argumentieren dagegen, die Klauseln von DAZN seien „unangemessen benachteiligend“ und die Preiserhöhungen damit rechtswidrig.
Mit der Klage will die Verbraucherzentrale auch erreichen, dass im Klageregister angemeldete Verbraucherinnen und Verbraucher zu viel gezahlte Beträge zurückerhalten. Laut Bundesverband können sich Streaming-Kunden noch bis zum 25. September der Sammelklage gegen DAZN anschließen. Dafür müssen sie sich beim Bundesamt für Justiz ins Klageregister eintragen. Die Anmeldung sei kostenlos.
Diese Nachricht wurde am 04.09.2026 im Programm Deutschlandfunk gesendet.
