
Das Gericht sah in der Regelung keine Verletzung von Grundrechten. Konkret ging es um die Verlängerung der Mietpreisbremse 2020 bis Ende 2025. Im vergangenen Jahr war eine weitere Verlängerung bis Ende 2029 beschlossen worden. Per Rechtsverordnung können damit Landesregierungen Gebiete festlegen, in denen Mieterhöhungen bei Wiedervermietungen begrenzt werden.
Derzeit gilt ganz Berlin als Gebiet mit angespanntem Wohnungsmarkt. Bei einer Wiedervermietung dürfen höchstens zehn Prozent mehr als die ortsübliche Vergleichsmiete verlangt werden. Die Gesellschaft war von ihren Mietern erfolgreich auf die Rückzahlung von zu viel gezahlter Miete verklagt worden. Das hatte der Bundesgerichtshof im Dezember 2024 bestätigt. Nun nahm das Bundesverfassungsgericht ihre Beschwerde dagegen nicht zur Entscheidung an und erklärte sie für unbegründet.
Diese Nachricht wurde am 17.02.2026 im Programm Deutschlandfunk gesendet.
