
Die Karlsruher Richter wiesen die Verfassungsbeschwerde einer Heilpraktikerin aus Niedersachsen ab. Laut Gesetz sind Blutentnahmen nur Ärzten und Fachkräften auf ärztliche Anweisung hin erlaubt.
Die Beschwerdeführerin sah darin den Gleichheitsgrundsatz und ihr Recht auf freie Berufsausübung verletzt.
Im Beschluss des Gerichts heißt es, die strengen Auflagen zur Blutentnahme seien gerechtfertigt, um wichtige Belange des Allgemeinwohls zu erreichen, etwa den Schutz des Lebens und der Gesundheit.
Diese Nachricht wurde am 28.07.2026 im Programm Deutschlandfunk gesendet.
