
Der Verfassungsrat billigte die vom Parlament bereits Mitte Juli verabschiedete Novelle. Die Neuregelung erlaubt Erwachsenen mit unheilbaren Erkrankungen unter strengen Auflagen die Einnahme tödlicher Medikamente. Der Verfassungsrat äußerte allerdings auch Vorbehalte: Einer betrifft den Schutz Volljähriger, die unter rechtlicher Betreuung einer anderen Person stehen. So müsse gewährleistet sein, dass der betreuende Arzt zusätzlich auch die Stellungnahme der betreuenden Person einhole und in der Entscheidungsfindung beachte, heißt es. Zudem äußerte sich der Verfassungsrat zur sogenannten Gewissensklausel. Durch diese können Mediziner sowie Altenpflege-Einrichtungen den Sterbehilfewunsch ablehnen. Die Klausel muss nach Ansicht des Gremiums unter anderem auch auf Apotheker ausgeweitet werden, die nicht zur Herstellung der Medikamente gedrängt werden dürften.
Vor allem konservative Abgeordnete und die katholische Kirche hatten sich gegen den Gesetzentwurf zur Sterbehilfe gestemmt.
Diese Nachricht wurde am 15.08.2026 im Programm Deutschlandfunk gesendet.
