
Der Verfassungsrat billigte die vom Parlament bereits Mitte Juli verabschiedeteNeuregelung. Sie erlaubt Erwachsenen mit unheilbaren Erkrankungen unter strengen Auflagen die Einnahme tödlicher Medikamente. Der Verfassungsrat äußerte allerdings auch Vorbehalte: Diese betreffen unter anderem den Schutz Volljähriger, die unter rechtlicher Betreuung einer anderen Person stehen. So müsse gewährleistet sein, dass der betreuende Arzt zusätzlich auch die Stellungnahme der betreuenden Person einhole und in der Entscheidungsfindung beachte, heißt es.
Vor allem konservative Abgeordnete und die katholische Kirche hatten sich gegen den Gesetzentwurf zur Sterbehilfe gestemmt.
Diese Nachricht wurde am 15.08.2026 im Programm Deutschlandfunk gesendet.
