Donnerstag, 09. Mai 2024

Kölner Verwaltungsgericht
Verfassungsschutz darf AfD-Nachwuchs als "gesichert extremistisch" einstufen

Das Bundesamt für Verfassungsschutz darf die AfD-Nachwuchsorganisation "Junge Alternative" als "gesichert extremistische Bestrebung" einstufen.

06.02.2024
    Schild vom Bundesamt für Verfassungsschutz in Köln
    Der Verfassungsschutz darf den AfD-Nachwuchs als "gesichert extremistisch" einstufen. (dpa / picture alliance / Geisler-Fotopress)
    Das entschied das Kölner Verwaltungsgericht. Es lehnte einen Eilantrag der AfD und ihrer Jugendorganisation ab. Das Gericht teilte mit, Anhaltspunkte für verfassungsfeindliche Bestrebungen der Jungen Alternative hätten sich seit einem Urteil von 2019 hinsichtlich der Einstufung als Verdachtsfall zur "Gewissheit verdichtet". Eine zentrale politische Vorstellung der Organisation sei der - Zitat: "Erhalt des deutschen Volkes in seinem ethnischen Bestand". Dies stelle einen Verstoß gegen die Menschenwürde dar, befand das Gericht. Zudem gebe es eine massive ausländerfeindliche Agitation, Asylbewerber und Migranten würden pauschal verdächtigt und herabgewürdigt.
    Gegen den Beschluss kann Beschwerde beim nordrhein-westfälischen Oberverwaltungsgericht in Münster eingereicht werden.
    Diese Nachricht wurde am 06.02.2024 im Programm Deutschlandfunk gesendet.