
Hier prallen Welten aufeinander: Dieser Rechtsstreit offenbart einmal mehr die äußerst gegensätzlichen Sichtweisen und Ansätze von traditionell agierenden Verlagshäusern auf der einen und den Geschäftsmodellen von Online-Unternehmen auf der anderen Seite. Erstere argumentieren klassisch mit Urheberrechten, Letztere rücken den Mehrwert durch plattformübergreifende Internetnutzung in den Vordergrund. Wer hier nach einem gemeinsamen Nenner sucht, stößt bereits früh an Grenzen.
Verlage: "Google missbraucht Marktmacht"
In dem Streit geht es um die Nutzung sogenannter "Snippets", also von kurzen Textauszügen sowie kleinen Vorschaubildern. Google nutzt sie etwa für sein konzerneigenes "News"-Angebot oder in den Ergebnissen der klassischen Online-Suchmaschine.

Die Kläger werfen Google vor, seine dominante Stellung im Markt zu missbrauchen und auf diese Weise eine kostenfreie Verwendung geradezu zu erzwingen. Unter den Verlagen befinden sich deutsche Branchengrößen wie Axel Springer, Madsack und Dumont.
Richter: "Keine Diskriminierung und mehr Werbeeinnahmen"
Der Vorsitzende Richter Peter Scholz argumentiert in seiner Urteilsbegründung dagegen ganz im Sinne von Google. So diskriminiere das Internet-Unternehmen keine einzelnen Verlagshäuser. Zwar zahle das Internet-Unternehmen nicht für die Veröffentlichung von Textausschnitten und Bildern. Googles Vorgehen aber sei eine "Win-win-Situation" für alle Beteiligten. Profitieren von den "Snippets" würden neben Suchmaschinenanbietern und den Suchenden letztendlich auch die Produzenten journalistischer Inhalte. Schließlich sorgten Google&Co für "Traffic", also Klicks auf Artikel der Verlage und damit auch für Werbeeinnahmen. Unterm Strich sei das ein "ausgewogenes System".
Längerer Rechtsstreit droht
Die Verlage erwägen nun, vor die nächst höhere Instanz zu ziehen. Ein Sprecher ihrer Anwälte betonte, das Gericht habe in der mündlichen Verhandlung einige Argumente der Kläger bejaht. Etwa, dass Google marktbeherrschend sei und die Verlage mit ihrem gemeinsamen Vorgehen gegen den Konzern nicht kartellrechtswidrig handelten. Google dagegen fühlt sich durch das Urteil weitgehend bestätigt. Man wolle keine juristischen Auseinandersetzungen mit den Verlagen führen: "Viel lieber wollen wir mit ihnen zusammenarbeiten, um Besucher auf ihre Webseiten und Apps zu leiten, ihre Marken online zu stärken und digitalen Journalismus zu fördern." Einstweilen zeichnet sich keine Annäherung der Positionen ab.
