Bundesverfassungsgericht
Verhandlung über Beschwerde gegen ausbleibende Erhöhung des Rundfunkbeitrags

Vor dem Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe hat heute die Verhandlung über die nicht erfolgte Erhöhung des Rundfunkbeitrags begonnen.

    Auf der Richterbank im Sitzungssaal im Bundesverfassungsgericht liegen Barette der Bundesverfassungsrichter des ersten Senats.
    Das Bundesverfassungsgericht verhandelt über die Höhe des Rundfunkbeitrags. (picture alliance / dpa / Uli Deck)
    Anlass ist eine Beschwerde der öffentlich-rechtlichen Sender ARD und ZDF. Die Bundesländer waren der Empfehlung des zuständigen Gremiums nicht gefolgt, den Beitrag um 58 Cent auf 18,94 Euro im Monat zu erhöhen. Stattdessen hatten die Ministerpräsidenten beschlossen, ihn für die Jahre 2025 und 2026 bei 18,36 Euro zu belassen. Die Sender sehen darin ihr Grundrecht auf Rundfunkfreiheit verletzt. Aus ihrer Sicht geht es auch um die Frage, wie eng die Länder an die Empfehlungen des Gremiums gebunden sind.
    Gerichtspräsident Harbarth sagte zu Beginn der Verhandlung, die Freiheit der Berichterstattung durch den öffentlich-rechtlichen ​Rundfunk sei konstituierend für die demokratische Grundordnung. Deshalb sei auch eine bedarfsgerechte Finanzierung nötig. Ein Urteil dürfte es erst in einigen Monaten geben.
    Diese Nachricht wurde am 23.06.2026 im Programm Deutschlandfunk gesendet.