Die Gesundheit der Verbraucher wird nicht nur durch Medikamentenrückstände in Fleisch und Geflügel gefährdet. Das weitaus größere Problem sind Bakterien, die durch den Arzneimittelverbrauch in der Landwirtschaft resistent werden. Wenn diese Keime dann Menschen befallen, dann bleibt das vermeintlich lebensrettende Antibiotikum wirkungslos. So urteilt die Bund-Länder-Arbeitsgruppe Veterinärmedizin. Und ihr Vorsitzender Heinrich Bottermann nennt als Beispiel den Wirkstoff Endrofloxacin. Einerseits wird er im großen Stil bei der Geflügelmast eingesetzt, andererseits soll er Menschen vor der lebensbedrohlichen Milzbrand-Krankheit retten.
Wir brauchen diese Produkte eben auch, um wirklich dramatische Ereignisse bei Menschen beherrschen zu können. Diese wichtigen Waffen dürfen wir uns nicht durch einen unsorgsamen Einsatz der Tierhaltung aus der Hand schlagen lassen.
Deshalb wollen Bund und Länder die Verordnungsfreiheit der Tierärzte drastisch einschränken. Künftig dürfen die Veterinäre keine Arzneimittel-Zutaten mehr beziehen, um daraus selbst Medikamente herzustellen. Auch dürfen sie keine Fütterungsarzneimittel mehr zusammenmischen. Dieses Gemisch aus Futter und Medikamenten werden in Zukunft nur noch Betriebe herstellen, die dafür eine staatliche Lizenz haben. Der Einspruch des Deutschen Bauernverbandes gegen diese Neuerungen klingt eher matt. Bauernfunktionär Michael Stab:
Wir gehen davon aus, dass es also durchaus sehr schwierig ist, eine flächendeckende Versorgung mit diesen Fütterungsarzneimitteln zu bekommen. Wenn der Landwirt eins haben muss, muss es also relativ schnell verfügbar sein. Und das ist eben die Problematik, wenn man die Auflagen zu hoch schraubt, dass die Landwirte eben hierauf nicht mehr zugreifen können.
Genau das ist aber gewollt: Die Bauern sollen eben nicht mehr jederzeit über große Mengen an Tierarznei verfügen können, mit der sie vorsorglich den ganzen Bestand behandeln, wenn nur ein einziges Tier krank wird. Vielmehr, so erklärt Dr. Bottermann für das Land Nordrhein-Westfalen, sollen die Bauern dazu gezwungen werden, für artgerechtere Tierhaltung und mehr Hygiene in den Ställen zu sorgen.
Die Tiere brauchen Licht, Luft, Sonne, Platz und hygienische Anforderungen. Dann kann man auch auf einen Arzneimitteleinsatz weitgehend verzichten. Kranke Tiere, die gut gehalten werden, müssen behandelt werden. Aber es darf nicht so sein, dass Haltungsdefizite, Missmanagement im Betrieb, dass das durch den Einsatz von Antibiotika kompensiert und kaschiert wird.
Ganz nebenbei wird uns mit der Gesetzesnovelle ein neues Nahrungsmittel beschert werden: die Taube. Bislang zählt die Haustaube zusammen mit Kanarienvogel und Goldhamster als Haustier. Haustiere dürfen auch mit solchen Medikamenten behandelt werden, die für Menschen extrem schädlich sind. Was soll's - denn wer verspeist schon seinen Goldhamster? Anders bei den Tauben, glaubt Landesveterinär Bottermann. Er rechnet vor, dass die Brieftaubenzüchter alljährlich zig tausend Tauben züchten, die sie gar nicht für ihre Flugwettbewerbe gebrauchen können. Und er fragt die Züchter, wo diese Tiere dann wohl landen, wenn nicht im Kochtopf.
Wenn man diese Tiere nur tötet und sagt: Die sind über, ist das schlichtweg ein Verstoß gegen das Tierschutzgesetz, in diesem Sinne sogar eine Straftat. Wenn sie denn eben die Tauben, die überständigen Tauben, loswerden wollen in Anführungszeichen, geht das im Wesentlichen nur, indem sie sie schlachten und damit der Lebensmittelgewinnung zuführen.
Der Geschäftsführer des Verbandes Deutscher Brieftaubenzüchter, Peter Kocks, bestreitet solche kulinarischen Ambitionen seiner Vereinsfreunde energisch.
Es war sicherlich mal so, dass in den schwierigen Zeiten, vor allem nach den beiden Weltkriegen, man froh war, die eine oder andere Brieftaube zu haben und die auch essen zu können. Das ist heute nicht mehr so.
Überzählige Tauben würden vielmehr bei den Zoos abgegeben - als Raubtierfutter, so beteuert Taubenzüchter Kocks. Das mag nun glauben wer will - die Autoren des Gesetzentwurfes haben es nicht geglaubt. Sie wollen die Taube zum Masttier erklären, so wie Schwein und Truthahn.
Wir brauchen diese Produkte eben auch, um wirklich dramatische Ereignisse bei Menschen beherrschen zu können. Diese wichtigen Waffen dürfen wir uns nicht durch einen unsorgsamen Einsatz der Tierhaltung aus der Hand schlagen lassen.
Deshalb wollen Bund und Länder die Verordnungsfreiheit der Tierärzte drastisch einschränken. Künftig dürfen die Veterinäre keine Arzneimittel-Zutaten mehr beziehen, um daraus selbst Medikamente herzustellen. Auch dürfen sie keine Fütterungsarzneimittel mehr zusammenmischen. Dieses Gemisch aus Futter und Medikamenten werden in Zukunft nur noch Betriebe herstellen, die dafür eine staatliche Lizenz haben. Der Einspruch des Deutschen Bauernverbandes gegen diese Neuerungen klingt eher matt. Bauernfunktionär Michael Stab:
Wir gehen davon aus, dass es also durchaus sehr schwierig ist, eine flächendeckende Versorgung mit diesen Fütterungsarzneimitteln zu bekommen. Wenn der Landwirt eins haben muss, muss es also relativ schnell verfügbar sein. Und das ist eben die Problematik, wenn man die Auflagen zu hoch schraubt, dass die Landwirte eben hierauf nicht mehr zugreifen können.
Genau das ist aber gewollt: Die Bauern sollen eben nicht mehr jederzeit über große Mengen an Tierarznei verfügen können, mit der sie vorsorglich den ganzen Bestand behandeln, wenn nur ein einziges Tier krank wird. Vielmehr, so erklärt Dr. Bottermann für das Land Nordrhein-Westfalen, sollen die Bauern dazu gezwungen werden, für artgerechtere Tierhaltung und mehr Hygiene in den Ställen zu sorgen.
Die Tiere brauchen Licht, Luft, Sonne, Platz und hygienische Anforderungen. Dann kann man auch auf einen Arzneimitteleinsatz weitgehend verzichten. Kranke Tiere, die gut gehalten werden, müssen behandelt werden. Aber es darf nicht so sein, dass Haltungsdefizite, Missmanagement im Betrieb, dass das durch den Einsatz von Antibiotika kompensiert und kaschiert wird.
Ganz nebenbei wird uns mit der Gesetzesnovelle ein neues Nahrungsmittel beschert werden: die Taube. Bislang zählt die Haustaube zusammen mit Kanarienvogel und Goldhamster als Haustier. Haustiere dürfen auch mit solchen Medikamenten behandelt werden, die für Menschen extrem schädlich sind. Was soll's - denn wer verspeist schon seinen Goldhamster? Anders bei den Tauben, glaubt Landesveterinär Bottermann. Er rechnet vor, dass die Brieftaubenzüchter alljährlich zig tausend Tauben züchten, die sie gar nicht für ihre Flugwettbewerbe gebrauchen können. Und er fragt die Züchter, wo diese Tiere dann wohl landen, wenn nicht im Kochtopf.
Wenn man diese Tiere nur tötet und sagt: Die sind über, ist das schlichtweg ein Verstoß gegen das Tierschutzgesetz, in diesem Sinne sogar eine Straftat. Wenn sie denn eben die Tauben, die überständigen Tauben, loswerden wollen in Anführungszeichen, geht das im Wesentlichen nur, indem sie sie schlachten und damit der Lebensmittelgewinnung zuführen.
Der Geschäftsführer des Verbandes Deutscher Brieftaubenzüchter, Peter Kocks, bestreitet solche kulinarischen Ambitionen seiner Vereinsfreunde energisch.
Es war sicherlich mal so, dass in den schwierigen Zeiten, vor allem nach den beiden Weltkriegen, man froh war, die eine oder andere Brieftaube zu haben und die auch essen zu können. Das ist heute nicht mehr so.
Überzählige Tauben würden vielmehr bei den Zoos abgegeben - als Raubtierfutter, so beteuert Taubenzüchter Kocks. Das mag nun glauben wer will - die Autoren des Gesetzentwurfes haben es nicht geglaubt. Sie wollen die Taube zum Masttier erklären, so wie Schwein und Truthahn.