Trend-Droge
Verschärfte Regeln für Lachgas treten zum 12. April in Kraft

Zum 12. April werden bundesweit verschärfte Regeln für den Verkauf und Besitz von Lachgas eingeführt.

    Ein Mitarbeiter hält eine Dose Lachgas am Tresen eines Kiosks in der Hand.
    Die neuen Regeln sollen den Zugang zu Lachgas erschweren. (picture alliance / dpa / Marcus Brandt)
    Das geht aus dem Bundesgesetzblatt hervor. Der Bundestag hatte im vergangenen Jahr beschlossen, den Zugang zu dem als Trend-Droge missbrauchten Stoff einzuschränken. Minderjährige dürfen Lachgas nicht mehr erwerben und besitzen. Auch die Abgabe über Automaten und der private Online-Versand werden untersagt. Für medizinische, wissenschaftliche oder industrielle Zwecke darf Lachgas weiter genutzt werden.
    Gesundheitsministerin Warken, CDU, hatte die Regulierung von Lachgas angekündigt und mit hohen Gesundheitsrisiken für Kinder und Jugendliche begründet.
    Diese Nachricht wurde am 23.01.2026 im Programm Deutschlandfunk gesendet.