Anordnung
Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg setzt Freigabe für Abschuss eines Wolfes im Nordschwarzwald wieder aus

Die Freigabe des Abschusses eines Wolfes im Nordschwarzwald ist erneut juristisch gestoppt worden.

    Ein aufrechter Wolf (Canis lupus) blickt aufmerksam in die Ferne, umgeben von Wald und Natur.
    In Baden-Württemberg gelten derzeit vier Wölfe als sesshaft (Archivbild). (picture alliance / imageBROKER / Marcus Beckert)
    Der Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg in Mannheim setzte eine Ausnahmegenehmigung des Landesumweltministeriums außer Kraft. Der Wolf darf bis zur Entscheidung über Beschwerden von Naturschutzverbänden nicht abgeschossen werden. Die Anordnung gilt für maximal eine Woche. Erst am Freitag hatte ein unterinstanzliches Gericht den Abschuss freigegeben.
    Der Wolf soll sich nach Angaben des Landesumweltministeriums im Gebiet um den Berg Hornisgrinde gezielt Menschen genähert haben. Umweltschützer wehren sich gegen den Abschuss und begründen dies mit der niedrigen Wolfpopulation in Baden-Württemberg.
    Diese Nachricht wurde am 09.02.2026 im Programm Deutschlandfunk gesendet.