
Der Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg in Mannheim setzte eine Ausnahmegenehmigung des Landesumweltministeriums außer Kraft. Der Wolf darf bis zur Entscheidung über Beschwerden von Naturschutzverbänden nicht abgeschossen werden. Die Anordnung gilt für maximal eine Woche. Erst am Freitag hatte ein unterinstanzliches Gericht den Abschuss freigegeben.
Der Wolf soll sich nach Angaben des Landesumweltministeriums im Gebiet um den Berg Hornisgrinde gezielt Menschen genähert haben. Umweltschützer wehren sich gegen den Abschuss und begründen dies mit der niedrigen Wolfpopulation in Baden-Württemberg. Dort gelten derzeit vier Wölfe als sesshaft.
Diese Nachricht wurde am 09.02.2026 im Programm Deutschlandfunk gesendet.
