
Fraktionsjustiziar Fechner sagte in Berlin, mit Steuermitteln bezahlte Stellen müssten nach Kompetenz und Leistung und nicht nach Verwandtschaftsgrad oder zur Absicherung innerparteilicher Seilschaften vergeben werden. Das Abgeordnetengesetz sieht vor, dass Parlamentarier kein Geld für die Beschäftigung von Partnern oder Verwandten bekommen. Bei der AfD haben einige Abgeordnete allerdings Angehörige von Parteifreunden als Mitarbeiter eingestellt. Inzwischen gibt es einen weiteren umstrittenen Fall, diesmal in Niedersachsen. Laut einem Bericht des Nachrichtenportals "T-Online" arbeitet die Ehefrau des AfD-Landesvorsitzenden Schledde in einem Büro des Bundestagsabgeordneten Meiners.
Die AfD weist den Vorwurf der Vetternwirtschaft zurück und geht stattdessen gegen ihren Bundestagsabgeordneten Schmidt vor. Er hatte zuerst über Fälle der Vorteilsnahme in seinem Landesverband berichtet und soll nun aus der Partei ausgeschlossen werden.
Diese Nachricht wurde am 17.02.2026 im Programm Deutschlandfunk gesendet.
