
Laut dem in Berlin vorgelegten Rechtsgutachten sind die geplanten Änderungen mit dem Grundgesetz vereinbar. Nach dem Modell soll zunächst ein Mietenstopp dafür sorgen, dass sich bundesweit sowohl neue als auch bestehende Mietverträge nicht weiter entwickeln. Die Obergrenze soll lokal unterschiedlich festgelegt werden, Mieterhöhungen sollen noch möglich sein, wenn im betreffenden Gebiet keine Wohnungsnotlage herrscht. Außerdem soll die Berechnung des Mietspiegels angepasst werden.
Die Spitzenkandidaten für die anstehende Wahl in Berlin, Eralp, begrüßte den Vorstoß. In der Hauptstadt ist die Begrenzung der Mieten eines der wichtigsten Wahlkampfthemen für die Linke. Die Abgeordnetenhauswahl findet am 20. September statt.
Diese Nachricht wurde am 27.08.2026 im Programm Deutschlandfunk gesendet.




