
Es gebe eine "Verrohung im Netz", die keine Gesellschaft aushalte. Eine Klarnamenpflicht sei nicht einfach umzusetzen, aber verfassungsrechtlich zulässig, argumentierte der 62-Jährige, der von 2010 bis 2020 Präsident des Bundesverfassungsgerichts war.
Bayerns Digitalminister Mehring von den Freien Wählern unterstützt Voßkuhles Vorschlag. Das Recht auf freie Meinungsäußerung beinhalte keinen Anspruch auf Anonymität, sagte er der Zeitung. Es gehe dabei "dezidiert nicht um Einschränkung von Meinungen", betonte Mehring, "sondern um einen wehrhaften Rechtsstaat, der auch im digitalen Raum funktioniert".
Auch Berlins Justizsenatorin Badenberg forderte eine "ergebnisoffene, aber zielgerichtete Debatte über eine Klarnamenpflicht im digitalen Raum". Die CDU-Politikerin betonte allerdings, juristisch sei die Lage komplex. Das Recht auf informationelle Selbstbestimmung sowie legitime Gründe für Anonymität, etwa zum Schutz vor politischer Verfolgung, seien zu achten.
Diese Nachricht wurde am 26.12.2025 im Programm Deutschlandfunk gesendet.
