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VW-Zulieferstreit
Kommunikationspolitik im Visier

Nach der Einigung der Zulieferer mit dem Autokonzern Volkswagen ist der Fall aber noch nicht abgehakt. Denn - wie beim Abgasskandal - gerät die Informationspolitik von Volkswagen in den Fokus: Die Finanzaufsicht Bafin untersucht, ob VW seine Aktionäre nicht früher über den Lieferstopp hätte informieren müssen.

Von Michael Braun | 23.08.2016
    Das Gebäude der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht, kurz BaFin, in Bonn
    Damit nimmt die Bafin Volkswagen schon zum zweiten Mal innerhalb weniger Monate ins Visier: Auch im Abgasskandal steht die Frage im Raum, ob VW seine Pflichten gegenüber den Aktionären verletzt hat. (picture alliance /dpa /Rolf Vennenbernd)
    Als die Sitzbezüge und die Getriebehäuser ausblieben, als die Gerüchte, dann die Bestätigungen über Kurzarbeit in mehreren VW-Werken aufkamen, blieb der Aktienkurs von VW noch relativ ruhig. Warum? Jürgen Pieper, Autoanalyst beim Bankhaus Metzler, befürchtete keine großen Schäden für VW:
    "Nicht umsonst findet diese Eskalation jetzt in einem Sommermonat statt, in dem beide Seiten jetzt nicht so schrecklich viel zu verlieren haben."
    Ist es also Aktionismus, wenn die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht - hier in ihrer Rolle als Wertpapieraufsicht - die Informationspolitik Volkswagens in diesem Fall untersucht? Ferdinand Dudenhöffer, Professor für Automobilwirtschaft an der Universität Duisburg-Essen, sieht das so:
    "Nach meiner Einschätzung ist die Reaktion von der Bafin übersteuert. Denn der Streik und die Auswirkungen - das bleibt überschaubar. Vielleicht kommen da hundert Millionen Gewinnverlust raus - eine verdaubare Größe, die nicht kursrelevant sein wird."
    Und Dudenhöffer hat auch eine Vermutung, warum die Bafin sich so emsig mit VW befasst:
    "Die Bafin scheint aus Angst vor der ersten Krise - bei dem Dieselgate -, wo sie ja relativ spät aktiv geworden ist, jetzt zu übersteuern."
    Kursrelevanz prüfen
    Die Bafin gibt sich dagegen ganz gelassen. Sie untersuche viele solcher Fälle, sei bei VW von sich aus tätig geworden, also nicht durch eine Anregung von außen, teilte eine Sprecherin mit. Und ob sich der Kurs wegen der angekündigten Kurzarbeit nach unten bewegt habe oder nicht, sei egal. Die Bafin müsse nach Wertpapierhandelsgesetz untersuchen, ob ein Ereignis "potenziell" kursrelevant sei. Und wenn die Möglichkeit bestehe, dann müsse dieses Ereignis eben auch unverzüglich, also ad hoc über die dafür zur Verfügung stehenden Kanäle veröffentlicht werden. VW teilte mit, man habe geprüft, ob der Streit mit Prevent potenziell kursrelevant sein könne, sei aber zu einem negativen Ergebnis gekommen. Entsprechend finden sich auch zum Beispiel auf dgap.de, also auf der Webseite der Deutschen Gesellschaft für ad-hoc-Publizität, aktuelle VW-Meldungen nicht.
    Keine Benachteiligung der Anleger
    Dabei gibt es doch Zeichen von Kursrelevanz, zwar nicht, als der Streit mit dem Zulieferer aufkam, aber doch heute, als er endete: Da stieg die VW-Aktie deutlich stärker als andere Autoaktien und auch deutlich stärker als der Gesamtmarkt. Für die große Aktionärsvereinigung DSW weist das deutlich darauf hin, dass der Zulieferstreit bei VW untersucht werden muss.
    "Es geht natürlich hier um eine sicherlich potenzielle Kursrelevanz. Und das muss die Bafin untersuchen."
    Sagt Ulrich Hocker, der Präsident der Deutschen Schutzvereinigung für Wertpapierbesitz. Aber dass die Aktionäre in ihrer ganzen Breite benachteiligt worden seien, das sehe er nicht:
    "Zur Zeit fühle ich mich nicht benachteiligt."
    Darum geht es ja bei der potenziellen Kursrelevanz: Informationen so früh an alle weiterzugeben, dass Insider kaum Zeit für ihre dubiosen Geschäfte habe.