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Wahlausschuss in Sachsen
AfD darf nur mit 18 Kandidaten auf der Landesliste antreten

Nach fünf Jahren im sächsischen Landtag ist es der Afd nicht gelungen, eine Kandidatenliste für die Landtagswahl formal korrekt aufzustellen. Der Landeswahlausschuss erklärte nun nur die ersten 18 Plätze für gültig. Die AfD wittert eine politische Strategie der Gegner.

Von Bastian Brandau | 05.07.2019
Ein Mitglied des AfD-Landesverbandes Sachsen stimmt auf dem Landesparteitag mit "Ja".
Ein Großteil der AfD-Bewerber kann offenbar nicht zur Landtagswahl in Sachsen antreten (Alexander Prautzsch/dpa)
Am 1. September sind die Landtagswahlen in Sachsen und in Brandenburg. Der sächsische Landeswahlausschuss hat bekannt gegeben, welche Parteien zur Wahl in Sachsen zugelassen sind und auch, mit welcher Landesliste die AfD antreten darf. Vorab wurde bekannt, dass es bei der AfD formale Probleme gibt, weil sie an zwei Wochenenden ihre Landesliste aufgestellt hatte.
Was wurde beanstandet?
Es ging um formale Gründe. Es ist genau geregelt, wie eine Liste aufgestellt werden muss. Die Frage war, ob das alles bei der AfD entsprechend zutrifft. Die AfD war bei ihrer ersten Versammlung im Februar nur bis Platz 18 gekommen. Daraufhin gab es eine weitere Versammlung fünf Wochen später. Dort wurde dann beispielsweise nochmal über das Wahlverfahren abgestimmt. Zudem gab es zwei unterschiedliche Versammlungsleiter an den zwei Wochenenden, das Gesetz geht von einer Person aus. Die Frage ist: Hatten Kandidaten auf der zweiten Versammlung die gleiche Chancen wie auf der ersten? Das ist alles wichtig, weil die Wahl sonst anfechtbar wäre.
Was ist herausgekommen?
Der Landeswahlausschuss hat darüber abgestimmt und beschlossen: Die AfD darf nur mit einer der beiden Listen antreten, nur mit den Plätzen 1 bis 18. Die AfD ist also zur Wahl zugelassen, aber eben nur mit einer Liste mit 18 Plätzen. Aufgestellt hatte sie insgesamt 61 Kandidaten.
Welche Konsequenz hat das jetzt für die AfD?
Die AfD kann trotzdem an der Wahl teilnehmen und wird wohl auch einziehen. Umfragen zeigen sie derzeit bei 25 Prozent, das wären ungefähr 30 Abgeordnete. 18 Listenplätzen, dazu noch mögliche Direktmandate, da gibt es Überschneidungen. Aussichtsreiche Direktkandidaten stehen an Spitze der Liste.
Wenn die AfD mehr Direktmandate erhält als Zweitstimmen, hat das Ergebnis keine Auswirkungen. Aber man kann davon ausgehen, dass AfD mit weniger Abgeordneten in Sächsischen Landtag einziehen wird, als wenn sie eine formal korrekte Liste mit mehr als den jetzt zugelassenen 18 Plätzen aufgestellt hätte.
So oder so ist das ein Signal, dass es AfD auch nach fünf Jahren im Landtag nicht gelingt, formal korrekt eine Liste aufzustellen. Erwartbar auch, dass sich AfD, die ja immer auf Regeln pocht, als Opfer geben wird. Das alles knapp zwei Monate vor der Landtagswahl.