
Die gesetzlichen Vorgaben sollten auf ein Mindestmaß reduziert werden, sagte die CDU-Politikerin den Zeitungen der Funke-Mediengruppe. Als Beispiele nannte sie etwa die Größe von Zimmern und Gemeinschaftsräumen. Zuständig für diese Regeln sind die Länder.
Warken verteidigte zugleich die geplanten Einschnitte bei den Zuschlägen für Heimbewohner. Auch nach der Änderung beteilige sich die Pflegeversicherung immer noch deutlich stärker an den Pflegekosten, als es vor 2022 der Fall gewesen sei, betonte die Ministerin. Die Zuschläge sind nach Aufenthaltsdauer im Pflegeheim gestaffelt und sollen Bewohnerinnen und Bewohner bei den stetig steigenden Eigenanteilen entlasten. Nach einem Entwurf des Ministeriums sollen die höheren Entlastungsstufen künftig jeweils sechs Monate später einsetzen. Dies soll die Pflegekassen im kommenden Jahr um 2,6 Milliarden Euro entlasten
Diese Nachricht wurde am 13.06.2026 im Programm Deutschlandfunk gesendet.
