
Nach dem Verwaltungsgericht wies auch der Verwaltungsgerichtshof in Mannheim als nächsthöhere Instanz eine Klage von Tierschützern gegen eine Genehmigung des baden-württembergischen Umweltministeriums ab. Es hatte argumentiert, dass sich das Tier zu oft Menschen nähere. Von Seiten des Verwaltungsgerichtshofs hieß es jetzt, der Wolf dürfe mit sofortiger Wirkung getötet werden.
Diese Nachricht wurde am 17.02.2026 im Programm Deutschlandfunk gesendet.
