
Was ist das EEG?
Das Erneuerbare-Energien-Gesetz, kurz EEG, ist das Regelwerk für den Ausbau von Windkraft, Solarenergie, Biomasse und Wasserkraft. Es legt unter anderem fest, wie Anlagen gefördert und wie der erzeugte Strom vermarktet wird. Außerdem stehen im EEG Ziele, wie der Ausbau erneuerbarer Energien in Deutschland vorankommen soll. Die Bundesregierung will - laut geltendem EEG - dass im Jahr 2030 mindestens 80 Prozent des deutschen Bruttostromverbrauchs durch erneuerbare Energien gedeckt werden.
Was soll sich ändern?
Bei dem Vorhaben von Wirtschaftsministerin Reiche geht es im Wesentlichen darum, den Ausbau der erneuerbaren Energien künftig stärker den Marktregeln zu unterwerfen und Kosten zu senken. So soll es etwa für neue, kleine Solaranlagen auf dem Hausdach ab kommendem Jahr keine dauerhafte Förderung mehr geben.
Außerdem soll mithilfe des Netzpakets der Ausbau der erneuerbaren Energien mit dem Stromnetz-Ausbau synchronisiert werden. Derzeit ist laut Reiche das Problem, dass Anlagen in Netzgebieten errichtet werden, die den produzierten Strom oft nicht aufnehmen können. Um Netzengpässe zu vermeiden, kommt es deswegen immer wieder zur Abregelung von Wind- und Solaranlagen, deren Leistung gedrosselt oder ganz abgeschaltet wird. Die Eingriffe werden "Redispatch" genannt, Netzbetreiber werden dafür entschädigt. Diese Kosten tragen über die Netzentgelte die Stromkunden.
Geplant ist jetzt unter anderem, den Bau neuer Windkraftanlagen in Gebieten zu beschränken, deren Netze als ausgelastet ausgewiesen sind. Die Netzbetreiber sollen in solchen Gebieten verpflichtet werden, erst einmal das Netz zu verstärken und auszubauen.
Was bedeuten die Änderungen für Haushalte mit eigener Solaranlage?
Auf alle, deren Anlagen ab 2027 neu in Betrieb gehen, kommen Änderungen zu. Bisher gilt: Wer Solarstrom in das Netz einspeist, erhält 20 Jahre lang pro Kilowattstunde einen festen Betrag - der ist unter anderem abhängig von der Anlagengröße und dem Umfang der Einspeisung ins Netz. Die sogenannte Einspeisevergütung sinkt jedes halbe Jahr.
Ab 2027 sollen neue kleine Anlagen unter 25 Kilowatt installierter Leistung, vor allem kleine Dach-Photovoltaik, keine dauerhafte Förderung mehr bekommen. Geplant ist nach dem bisher vorliegenden Entwurf eine verpflichtende "Direktvermarktung": Haushalte sollen Solarstrom, den sie nicht verbrauchen, an Strombörsen vermarkten. Weil es dafür aber noch keine funktionierenden Systeme gibt, ist eine Übergangsphase geplant: Für drei Jahre soll es für kleine Solaranlagen noch eine befristete, etwas geringere Übergangszahlung geben.
Welche Kritik gibt es an den Reformplänen?
Die Reformpläne stoßen auf Kritik. Branchenverbände warnen vor erheblichen Konstruktionsfehlern und einer Gefährdung der Energieziele. Der Bundesverband Solarwirtschaft sprach von "fatalen Signalen" und einer "massiven solaren Investitionsbremse". Die Pflicht zur Direktvermarktung für Kleinstanlagen sei technisch und wirtschaftlich nicht darstellbar. Investitionen würden erheblich ausgebremst. Der Bundesverband Erneuerbare Energie (BEE) erklärte, die Folgen eines verschleppten Netzausbaus würden einseitig auf die Anlagenbetreiber abgewälzt. Zurückhaltender äußerten sich der Energieverband BDEW und der Verband kommunaler Unternehmen (VKU), die die Vorhaben als "wichtigen Schritt" oder auch "gute Arbeitsgrundlage" bezeichneten, aber Nachbesserungen im Bundestag forderten.
Umweltverbände warfen Reiche vor, die Energiewende auszubremsen. Es drohten neue Hürden für den Ausbau der erneuerbaren Energien, teilte etwa die Deutsche Umwelthilfe mit.
Wie geht es weiter?
Die EEG-Novelle muss jetzt im Parlament beraten und von der EU-Kommission beihilferechtlich genehmigt werden. Vor allem in der SPD-Fraktion gibt es Stimmen, die erhebliche Änderungen der Pläne wollen. Reiche hingegen warnte davor, die Gesetzespläne aufzuweichen. Es gehe darum, den Ausbau der erneuerbaren Energien ökonomisch robuster und mit mehr Systemverantwortung voranzutreiben.
Diese Nachricht wurde am 30.07.2026 im Programm Deutschlandfunk gesendet.
