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Zahnloser Tiger?

Viele Unternehmen haben die Werbung per Telefon als probate Strategie entdeckt. Doch die meisten Verbraucher nervt dieses Vorgehen. Mit dem Gesetz gegen die unerlaubte Telefonwerbung wollte die Bundesregierung eigentlich die Verbraucher schützen – doch nach einem Erfolg sieht die Bilanz ein Jahr nach Inkrafttreten nicht aus.

Von Dieter Nürnberger | 03.08.2010
    Von den Zahlen her scheint die Sache klar zu sein. So gingen bei der Bundesnetzagentur zwischen Januar und April mehr als 60.000 Beschwerden ein, ein Jahr zuvor waren es 14.000. Die Bundesnetzagentur kontrolliert unter anderem die Telekommunikationsbranche, hier können sich Verbraucher über unlautere Geschäftspraktiken beschweren. Auch beim Bundesverband der Verbraucherzentralen reißen die Klagen nicht ab – hier beschwerten sich in den vergangenen vier Monaten über 40.000 Bürger.

    Als vor einem Jahr das Gesetz zur Bekämpfung unerlaubter Telefonwerbung in Kraft trat, war die Hoffnung groß, dass das Ärgernis nerviger Werbeanrufe ein Ende finden könnte. Das Gesetz ist nun ein Jahr in Kraft – da dürfe man nicht voreilig urteilen, sagt Rudolf Boll, Sprecher der Bundesnetzagentur. Die ersten Prozesse gegen die Praxis nerviger und unlauterer Telefonanrufe würden bald beginnen.

    "Wir haben die Hoffnung, wenn diese Prozesse dann auch in letzter Instanz zugunsten der Verbraucher entschieden worden sind, dass dann auch die Unternehmen wissen, dass solches Verhalten von uns und auch von den Gerichten nicht toleriert wird. Dass damit das Gesetz auch eine abschreckende Wirkung entfalten kann."

    Nach der Gesetzesnovelle im August 2009 ist Telefonwerbung nur bei ausdrücklich vorheriger Einwilligung des Verbrauchers zulässig, andernfalls drohen den Unternehmen Geldstrafen von bis zu 50.000 Euro. Auch die Rufnummernanzeige des Unternehmens darf nicht mehr unterdrückt werden, hier werden bei Zuwiderhandlung 10.000 Euro fällig.

    Die Beschwerden nehmen zu, doch zeigen die Zahlen des Verbraucherzentrale Bundesverbandes, dass sich zwei Drittel der Beschwerden auf illegale Gewinn- und Lotteriespiele beziehen, also nicht auf lästige Werbeanrufe. Ähnlich interpretiert auch die Bundesnetzagentur ihre Statistik. Und auch der Deutsche Dialogmarketing Verband DDV unterscheidet zwischen unerwünschten Werbeanrufen und Telefonbetrug. Simon Juraschek ist Experte bei diesem Dachverband, hier sind Callcenter ebenso vertreten wie große Unternehmen.

    "Das Gesetz muss jetzt seine Wirkung entfalten. Die Bundesnetzagentur muss, dies hat sie ja auch begonnnen, konsequent gegen die schwarzen Schaffe vorgehen. Strafrechtlich relevantes Verhalten im Markt, wenn es uns zur Kenntnis gelangt, geben wir an die Staatsanwaltschaft ab. Auch hier gibt es viele Fälle, wir sind in der Vergangenheit auch dagegen vorgegangen. Ich denke, wir sind grundsätzlich auf einem richtigen Weg."

    Das Gesetz zur Bekämpfung unlauterer Telefonwerbung soll ohnehin nach drei Jahren überprüft werden. Ein Jahr ist nun vorbei – Die Bundesnetzagentur hat 14 Verfahren abgeschlossen – in elf Fällen konnte den Unternehmen unlautere Werbung nachgewiesen werden, Bußgelder von insgesamt fast 700.000 Euro wurden verhängt. Auch Rudolf Boll, Sprecher der Netzagentur, unterscheidet hier genau. Denn Anrufe, bei denen ein oft nicht vorhandener Gewinn versprochen werde, wenn der Verbraucher eine kostenpflichtige Rufnummer wähle, seien Betrug und keine lästigen Werbeanrufe.

    Inzwischen hat auch Bundesjustizministerin Sabine Leutheuser-Scharrenberger (FDP) die Staatsanwaltschaften aufgefordert, härter gegen Telefonbetrüger vorzugehen. Hier scheinen sich die Akteure einig.

    Ob auch die gesetzlichen Vorgaben bei unlauterer Telefonwerbung verschärft werden müssen, ist hingegen strittig. Helke Heidemann-Peuser vom Bundesverband der Verbraucherzentralen sieht auf jeden Fall Verbesserungsbedarf. Da sich viele der anrufenden Unternehmen auf eine irgendwann einmal gegebene Einwilligung des Verbrauchers beziehen, sollte hier auch angesetzt werden.

    "Das sollte eine gesonderte Einwilligung sein. Dies kann nicht irgendwo in einem Fließtext versteckt sein. Sie darf sich auch nicht auf mehrere Formen der Werbung beziehen, etwa E-Mail, Briefwerbung etc.. Der Verbraucher sollte auch ganz gezielt sagen können, ich möchte von dieser Firma Werbung erhalten. Das sollte der Verbraucher ganz bewusst erklären können."

    Noch steht nicht fest, ob das Gesetz gegen unlautere Telefonwerbung früher als geplant geändert werden wird. Doch egal ob nervige und ordnungswidrige Telefonwerbung oder gar illegale, die Verbraucher abzockende Gewinn- und Lotteriespiele, oft – da sind sich die meisten Akteure einig – helfe weiterhin nur eines: Der Verbraucher sollte den Hörer einfach auflegen.