
In dem Verfahren hatte ein Verband, der 73 Zirkusunternehmen vertritt, mit der Gema um eine angemessene Vergütung und weitere Bedingungen aus dem Gesamtvertrag gestritten. Die Gema vertritt rund 95.000 Musiker, Songwriter, Komponisten und Texter. Grundsätzlich wird immer dann eine Gema-Gebühr fällig, wenn Musik öffentlich genutzt wird, wie etwa bei Veranstaltungen oder als Hintergrundmusik im Einzelhandel.
Diese Nachricht wurde am 28.01.2026 im Programm Deutschlandfunk gesendet.
