Lizenzen
Zirkusbetriebe müssen künftig Gema-Gebühren zahlen

Auch Zirkusbetriebe müssen künftig Gema-Gebühren zahlen. Das hat das Oberlandesgericht München entschieden. Das bedeutet, dass ein Zirkus knapp drei Prozent seiner Einnahmen aus den Ticketerlösen abführen muss, wenn bei einer Veranstaltung Musik aus dem Gema-Repertoire gespielt wird. 

    Das Zirkuszelt des Circus Paul Busch steht auf dem Schützenplatz hinter der Kasse.
    Knapp drei Prozent seiner Einnahmen aus Ticketerlösen muss ein Zirkus gegebenenfalls abführen. (picture alliance / dpa / Sebastian Kahnert)
    In dem Verfahren hatte ein Verband, der 73 Zirkusunternehmen vertritt, mit der Gema um eine angemessene Vergütung und weitere Bedingungen aus dem Gesamtvertrag gestritten. Die Gema vertritt rund 95.000 Musiker, Songwriter, Komponisten und Texter. Grundsätzlich wird immer dann eine Gema-Gebühr fällig, wenn Musik öffentlich genutzt wird, wie etwa bei Veranstaltungen oder als Hintergrundmusik im Einzelhandel.
    Diese Nachricht wurde am 28.01.2026 im Programm Deutschlandfunk gesendet.