
Ein Großteil der Verfahren betraf laut Ministerium das Gast- und Hotelgewerbe. Auch bei Taxis, Getränkeshops und Sicherheitsdiensten fand der Zoll demnach viele Verstöße.
Als Verstoß gegen das Mindestlohngesetz wird beispielsweise gewertet, wenn Beschäftigte gedrängt werden, unbezahlt länger zu arbeiten. Zum Teil wird das Arbeitspensum so hoch angesetzt, dass es in der bezahlten Zeit nicht zu schaffen ist. Ein anderer Trick sind Abzüge vom Lohn für Arbeitskleidung. Auch mit sogenannter Scheinselbstständigkeit wird der Mindestlohn bisweilen umgangen. Der Linken-Abgeordnete Ince, der die Anfrage gestellt hatte, forderte eine deutliche Ausweitung der Kontrollen.
Der Mindestlohn stieg zum 1. Januar von 12 Euro 82 auf 13 Euro 90.
Diese Nachricht wurde am 15.02.2026 im Programm Deutschlandfunk gesendet.
