
Die Regelung zielt auf muslimische Familien ab. Das Gesetz dazu war im Dezember mit großer Mehrheit vom Parlament beschlossen worden. Nur die Grünen stimmten damals dagegen und gaben verfassungsrechtliche Bedenken als Grund an. Bereits 2020 hatte es einen ersten Verbotsversuch gegeben. Er scheiterte vor dem österreichischen Verfassungsgerichtshof, weil das damalige Gesetz gegen die Gleichbehandlung und die Religionsfreiheit verstieß.
Beim aktuellen Kopftuchverbot für Mädchen bis 14 Jahre seien die verfassungsrechtlichen Bedenken berücksichtigt worden, hieß es von der österreichischen Regierungskoalition aus ÖVP, SPÖ und NEOS.
Diese Nachricht wurde am 07.09.2026 im Programm Deutschlandfunk gesendet.
