Der Streit um die Räumungsklage gegen den rauchenden Mieter Friedhelm Adolfs geht in eine neue Runde. Das Landgericht Düsseldorf muss die Belästigung der Mitmieter nochmals genauer prüfen, entschied der Bundesgerichtshof (BGH). Die bisherige Beweiserhebung sei "lückenhaft" gewesen, rügten die Karlsruher Richter.
Der heute 76-jährige Adolfs lebt seit 40 Jahren in einem Mehrfamilienhaus in Düsseldorf. In seiner Wohnung raucht er nach den gerichtlichen Feststellungen etwa 15 Zigaretten am Tag. Mieter benachbarter Wohnungen beklagten sich über den starken Tabakgeruch im Treppenhaus - Adolfs lüfte nicht und leere auch seine Aschenbecher nicht.
Unzumutbare Belästigung
Das Amts- und das Landgericht Düsseldorf gaben schließlich einer Räumungsklage der Vermieterin statt. Rauchen in der eigenen Wohnung sei zwar erlaubt, Raucher müssten aber möglichst verhindern, dass der Zigarettenrauch in den Hausflur gelangt. Dies habe Adolfs versäumt. Das Landgericht sah darin einen "schwerwiegenden Pflichtverstoß", der die Vermieterin zur Wohnungskündigung berechtige.
Der BGH hob dieses Urteil wegen Rechtsfehlern nun auf. Es beruhe auf "lückenhaften und unter Verletzung prozessualer Vorschriften erfolgten Tatsachenfeststellungen". Im neuen Anlauf soll sich eine andere Kammer des Landgerichts mit dem Streit befassen.
(pg/stfr)