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Der elektronische Euro

Internet.- Die EU hat eine Richtlinie für sogenanntes E-Geld veröffentlicht. Wissenschaftsjournalist Peter Welchering erläutert im Interview mit Manfred Kloiber, welche Voraussetzungen digitale Münzen dieser Vorgabe zufolge erfüllen müssen.

30.07.2011
    Manfred Kloiber: Elektronische Münzen – die Idee dafür ist schon ziemlich alt. Und das eine oder andere System ist auch schon seit einiger Zeit aktiv. Allerdings meist ziemlich erfolglos. Inzwischen aber hat die Europäische Union sogar eine E-Geld-Richtlinie herausgebracht. Welche Voraussetzungen muss denn solch ein digitales Geld – geht es nach dieser Richtlinie – erfüllen? Das Frage ich Peter Welchering.

    Peter Welchering: Es muss zunächst einmal auf einem Datenträger gespeichert sein. Wobei es innerhalb der EU-Kommission heftige Diskussionen gab, welche Datenträger jetzt zugelassen werden. Die Richtlinie schränkt sie aber jetzt nicht mehr ein. Und dieses E-Geld muss eingetauscht werden können gegen Zentralbankgeld oder Buchgeld. Und außerdem muss es dann auch noch von anderen Unternehmen akzeptiert werden. Also nicht nur die ausgebende Stelle darf es akzeptieren, sondern ein Dritter muss auch noch mit im Spiel sein. Und dabei wird dann Kartengeld von Netzgeld unterschieden. Das Kartengeld wird beispielsweise mit der Geldkarte dann ausgegeben. Und damit kann man dann solche kleinen Summen bezahlen wie etwa beim Parken oder Tickets. Und das Netzgeld wird dann als eigentliche E-Commerce-Anwendung gehandelt. Also beispielsweise, wenn dann über Bezahlsysteme solches Netzgeld eben einfach hin und her gebucht wird, Online-Konten ausgeglichen werden. Auch PayPal oder Flattr arbeiten damit. Oder eben auch solche Projekte wie Bitcoins, also Open-Money-Projekte. Die arbeiten mit solchen elektronischen Münzen und generieren sie.

    Kloiber: Und was muss ein Internetnutzer tun, um an Netzgeld zu kommen?

    Welchering: Er muss es zunächst mal kaufen, ähnlich wie man das normale Buchgeld am Geldautomaten kauft, muss man das Netzgeld dann eben im Netz kaufen, im Internet. Und zwar bei einem Herausgeber vom Netzgeld. Das muss in Europa eine Bank sein, beziehungsweise ersatzweise ein sogenanntes E-Geld-Institut, also Flattr gilt etwa als solch ein E-Geld-Institut. Und entweder wird dann dieser Nennwert, das, was man eben gekauft hat an Netzgeld, einfach einem Online-Konto gutgeschrieben oder aber es kommt eine verschlüsselte Datei zurück auf meinen Rechner, auf den Kundenrechner. In dieser Datei ist dann ein Netzgeld-Nennbetrag enthalten. Und von dieser Datei aus kann ich als Anwender, als Kunde, dann eben einfach an andere Netzgeld überweisen, beispielsweise bei Flattr dann eben einen Euro für einen Blogbeitrag, der mir beispielsweise sehr gut gefällt.

    Kloiber: Wir haben ja gelernt, kein elektronisches System ist so sicher wie es verkauft wird. Wie sicher sind denn solche elektronischen Münzen?

    Welchering: Da gehen die Einschätzungen sehr weit auseinander – je nachdem, welche Aspekte von Sicherheit hierbei in die Diskussion einbezieht. Die vier wichtigsten sind, dass zum Beispiel die ausgebende Stelle auch das Netzgeld wieder gegen anderes Geld eintauschen muss. Also beispielsweise gegen Euro wieder eintauschen muss. Und da gibt es natürlich bei privaten Banken immer ein Insolvenzrisiko, auch natürlich bei Genossenschaften. Das zweite Sicherheitsproblem ist ähnlich schwierig: Die Bezahlvorgänge werden verschlüsselt durchgeführt. Hier muss sichergestellt werden, dass diese Verschlüsselung nicht geknackt werden kann, damit beispielsweise Dritte nicht einfach bei solch einem Bezahlvorgang eben das Netzgeld abgreifen und somit einfach dann online klauen. Und das dritte Sicherheitsproblem liegt darin, das eben der Kunde nicht einfach auf seiner Festplatte dieses Netzgeld beliebig vermehren darf. Deshalb wird da mit sogenannten Hash-Codes oder Prüfsummen gearbeitet. Aber die müssen jedes Mal, nachdem eine solche Überweisung zustande gekommen ist, eben auch wieder erneuert werden. Das ist ein ziemlich aufwendiges Verfahren. Und das vierte Problem ist in der politischen Diskussion im Augenblick sehr umstritten: Soll die Netzgeldzahlung zurückverfolgt werden? Da sagen Datenschützer nein. Aber die Sicherheitsexperten wollen das. Sie wollen anonyme Zahlungen ausschließen. Die gelten für sie als Sicherheitsrisiko, weil nämlich bei anonymen Zahlungen natürlich auch Geldwäsche und organisierte Kriminalität betrieben werden kann.

    Kloiber: Sicherheit ist ein Aspekt, der andere Aspekt ist die Handhabbarkeit. Wie komfortabel sind denn solche Bitcoins oder E-Geld-Stücke?

    Welchering: Also im Augenblick sind sie noch ziemlich unkomfortabel. Es gibt keine Benutzeroberfläche, die intuitiv erschließbar wäre. Die kommen jetzt so allmählich an den Markt. Und man setzt viel darauf, dass doch bitte endlich die Europäische Zentralbank ein solches System an den Markt bringen möchte. Nur das Problem liegt darin: die Europäische Zentralbank wird hier politisch noch sehr kurz gehalten. Eigentlich will kein Mitgliedsstaat in der EU, dass die Europäische Zentralbank ein elektronisches Geld an den Markt bringt. Und solange die Europäische Zentralbank als gemeine Institution nicht solch ein System nach vorne bringt, so lange wird es auch relativ unkomfortabel bleiben und so lange sind natürlich auch immer diese Sicherheitsprobleme nicht gänzlich ausgeräumt. Also politisch haben wir da noch viel zu tun.