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Eltern streiten für ihre tot geborenen Kinder

Kinder, die vor oder während der Geburt sterben, sind nach deutschem Recht keine Personen. Keine Geburtsurkunde, keine Sterbeurkunde und kein Eintrag im Stammbuch dokumentiert, dass es diese Menschen jemals gab. Dies will das Ehepaar Martin mit einer Petition an den Bundestag ändern.

Von Monika Dittrich | 07.06.2012
    Der Friedhof in Niederbrechen, einem kleinen Ort in Hessen. Barbara und Mario Martin stehen am Grab ihrer Kinder. Ein Schnuller hängt am Grabstein, zwischen den Blumen stehen Stofftiere.

    Mario Martin: "Es gibt Tage, wo man zwei oder drei Mal ans Grab geht, und dann gibt es Tage, da geht man gar nicht. Aber es ist halt schön zu wissen, dass man die Möglichkeit hat, jederzeit, wenn man das Bedürfnis hat, seine Kinder zu besuchen, hierher kommen kann."

    Barbara Martin: "Wenn man nachts nicht schlafen kann, sind wir auch schon mal aufgestanden und zum Friedhof gegangen. Haben mal kurz geschaut und sind dann beruhigter wieder nach Hause und konnten schlafen."

    Drei Kinder haben die Martins hier beerdigt. Alle drei kamen viel zu früh auf die Welt. Niemand weiß warum, es gibt keinen medizinischen Befund. Mutter und Kinder waren gesund, die Schwangerschaften zunächst unproblematisch. Ihren ersten Sohn Joseph-Lennard verloren die Martins im siebten Schwangerschaftsmonat nach einem Blasensprung, das Kind wog 440 Gramm. Nicht mal ein Jahr später erlebt das Paar das gleiche Schicksal noch einmal, Barbara ist wieder schwanger, mit Zwillingen. Im sechsten Monat wird Tamino-Federico tot geboren, 290 Gramm leicht. Vier Wochen später macht sich auch der zweite Zwilling auf den Weg. 500 Gramm wiegt Penelope-Wolke, sie lebt nur eine Stunde lang.

    Das Grab sei ein wichtiger Ort zum Trauern, sagt der Vater:

    "Wir wissen, sie liegen hier. Wir wissen auch, es sind nur die Körper unserer Kinder, aber wir denken halt, dass es ihnen hier sehr gut geht."

    Im Grab der Urgroßeltern haben die Kinder ihre letzte Ruhe gefunden. Aber nur, weil die Friedhofsverwaltung kulant war. Denn eigentlich hätten zwei der drei Kinder keinen Anspruch auf eine richtige Beerdigung und ein eigenes Grab gehabt. Weil sie vor oder während der Geburt starben und weniger als 500 Gramm wogen. Nach deutschem Recht sind sie deshalb keine Personen, sondern Fehlgeburten, die "hygienisch einwandfrei und dem sittlichen Empfinden entsprechend" einzuäschern sind – so oder so ähnlich steht es in den Bestattungsgesetzen der meisten Bundesländer. Immerhin gibt es mancherorts inzwischen Sammelbestattungen für die sogenannten Sternenkinder. Viele Eltern wünschten sich aber ein eigenes Grab, sagt Barbara Martin, als sie am Tisch in ihrer Wohnung sitzt und Fotos ihrer Kinder zeigt:

    "Da sieht man halt auch so süß die Fingerchen, und das ist eines unserer Lieblingsbilder."

    Zart sehen die Kinder aus. Sie sind in Decken eingewickelt, Adern schimmern durch die rötliche Haut.

    "Ja und hier der Joseph, und der Tamino ..."

    Lange Zeit galten Kinder unter 500 Gramm als nicht lebensfähig. Doch dank moderner Medizin überleben heute schon viel kleinere Babys mit weniger als 300 Gramm Geburtsgewicht.

    "Man sieht im Endeffekt ein perfektes Baby. Es hat alles, was man haben muss: Augen, Nase, Mund, Fingerchen, Füße. Aber für viele Leute ist es anscheinend noch kein Mensch. Aber für uns ist es auf jeden Fall ein Mensch."

    Doch keine Geburtsurkunde, keine Sterbeurkunde, kein Eintrag im Stammbuch dokumentiert, dass es diese Menschen jemals gab.

    "Man hat die Kinder geboren, sie waren bei einem, und dass die Existenz bewiesen ist, auch für die Öffentlichkeit, für die Gesellschaft, ich denke, das ist sehr wichtig."

    Für Barbara und Mario Martin so wichtig, dass sie es sich zur Aufgabe gemacht haben, das deutsche Personenstandsrecht zu ändern. – Neben ihrem Friseurberuf und einem eigenem Salon fingen die beiden vor dreieinhalb Jahren an, Gesetzestexte zu studieren. Sie diskutierten mit Juristen und Ärzten, besuchten Politiker, sammelten über 40.000 Unterschriften, reichten eine Petition beim Bundestag ein. Darin fordern sie, dass alle tot geborenen Kinder beurkundet und bestattet werden können, wenn die Eltern es wünschen. Die Martins fuhren nach Berlin, trafen Abgeordnete, sogar ein Gespräch mit der Bundeskanzlerin ergab sich:

    "Und dann ist die Frau Merkel an unseren Tisch gekommen, hat sich zehn Minuten, Viertelstunde mit uns unterhalten, hat sich erkundigt nach der Petition, hat gesagt, dass sie das wichtig findet, und wir hätten ihre vollste Unterstützung, und sie wird sich regelmäßig erkundigen, wie weit die Petition ist."

    Die Petition war erfolgreich: Mittlerweile hat das Kabinett ein entsprechendes Gesetz auf den Weg gebracht, nach der Sommerpause wird der Bundestag darüber entscheiden. Die Martins sind selbst erstaunt über das, was sie bewirkt haben. Früher habe er immer gedacht, die Politiker seien ganz weit weg, sagt Mario Martin:

    "Durch unsere Petition haben wir eben festgestellt, dass es doch gar nicht so schwer ist, an Politiker heranzutreten. Man muss sich eben auch den Mut nehmen, wenn die Politiker ihre Sprechstunden haben, mal hinzugehen, mit ihnen zu reden."

    Barbara und Mario Martin wünschen sich immer noch Kinder – doch zu groß ist ihre Angst, dass eine Schwangerschaft wieder in Trauer enden könnte. Deshalb haben sie sich nun um eine Adoption beworben. Das Verfahren sei eine Tortur, sagt Mario Martin. Wenn ihr Sternenkinder-Gesetz in Kraft ist, dann wollen sich die Martins vielleicht wieder für ein Thema stark machen – und den Weg der Adoption vereinfachen.