Montag, 13. Mai 2024

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Erklärwerk: Der "Grexit"

Kommt es zum "Grexit", zum Austritt Griechenlands aus der Gruppe der Euro-Länder, benötigen Sie dann den "Geuro", eine befristete Parallelwährung? Wie wäre das mit geltendem EU-Recht vereinbar?

14.06.2012
    Euro-Austritt
    Der Weg eines Landes in die europäische Gemeinschaftswährung gleicht dem eines Fisches in eine Reuse. Während die sogenannten Konvergenzkriterien den Eintritt sauber regeln – niedrige Inflationsrate und Verschuldung, dann Empfehlung der Kommission und Entscheidung im Rat für Wirtschaft und Finanzen über die Aufnahme – gibt es für den Austritt nichts Vergleichbares. Einmal drin, immer drin, Austritt nicht vorgesehen. Weil nicht sein darf, was nicht sein soll: Nach diesem Motto wurde die Eurozone als "Schicksalsunion" konzipiert.

    Wie kann ein Land nach geltendem EU-Recht den Euro dennoch verlassen?

    Deutschlandfunk-Korrespondentin Annette Riedel:
    "Gar nicht, rein juristisch betrachtet kann kein Land den Euro verlassen, es gibt natürlich auf der anderen Seite sozusagen de facto den Euro zu verlassen. Wenn ein Land keine Euro mehr bekommt, weil es sich das Geld am Kapitalmarkt nicht mehr beschaffen kann und es auch nicht mehr aus Rettungsschirmen bedient werden kann, weil es sich möglicherweise an seine Verpflichtungen halten kann, das könnte dazu führen, dass dieses Land sich genötigt sieht, eine Parallelwährung einzuführen, das wäre dann ein Weg, wie man zwar nicht aus dem Euroraum rauskommt aber auf der anderen Seite das Land seinen Zahlungsverkehr in irgendeiner Art und Weise aufrechterhalten kann."

    50.000.000.000 Euro
    Diese Summe haben griechische Banken in Staatsanleihen ihres Landes investiert. Mit dem Austritt aus der Eurozone wäre Griechenland aller Voraussicht nach pleite und die Staatsanleihen auf einen Schlag nichts mehr wert. Unter dem Verlust von 50 Milliarden Euro könnte das Bankensystem kollabieren.