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Fluggastrechte
Mehr Geld für Passagiere bei verspäteten Flügen

Wenn das Flugzeug mehr als drei Stunden später als geplant startet, sollen die Passagieren künftig eine Entschädigung von mindestens 300 Euro erhalten. So will es das Europaparlament. Die EU-Kommission und die Mitgliedsländer müssen noch zustimmen. Die Airlines warnen vor zu hohen Kosten.

Von Michael Braun | 05.02.2014
    Das Parlament fühlt sich den Verbrauchern nahe, die Fluggesellschaften stöhnen. Wenn Kurzstreckenflüge mehr als drei Stunden Verspätung haben, dann soll eine Entschädigung von 300 Euro fällig werden. Die Entschädigungssummen steigen, wenn die Verspätungen länger werden und die Flüge fernere Ziele ansteuern. So will es das EU-Parlament. Für die Luftfahrtbranche, sagt Klaus-Peter Siegloch, der Präsident des Bundesverbandes der Deutschen Luftverkehrswirtschaft, seien solche Rechte teuer:
    "Das ist unser Problem, dass viele dieser Tickets, die hier im deutschen und europäischen Bereich verkauft werden, ja nur einen Preis von 50 Euro haben. Und dazu würde es dann eine Entschädigung von 300 Euro geben und natürlich noch den Flug. Das ist eine extrem starke Belastung für die Fluggesellschaften in Europa."
    Genauere Angaben, wie viel sie für Entschädigungen ausgeben, rücken die beiden größten deutschen Gesellschaften, Lufthansa und Air Berlin, nicht heraus. Der Verkehrsexperte der Verbraucherzentrale Bundesverband, Ottmar Lall, kann aus seinen Informationen keine besondere Belastung der Airlines aus den Verbraucherschutzrechten ersehen:
    "Die Fluggesellschaften haben bisher auch nichts ausgewiesen in ihren Büchern, dass das besondere Risiken seien. Und es ist in letzter Zeit auch keine Fluggesellschaft deswegen in Konkurs gegangen. Die Zahlen, die wir haben, besagen, dass 0,5 Prozent aller Flüge eine Verspätung von drei Stunden und mehr haben. Also, das ist jetzt auch nicht die Welt."
    Eine von vielen Belastungen für die europäischen Fluggesellschaften
    Die Branche glaubt allerdings, über ihre Verhältnisse besser Bescheid zu wissen als die Verbraucherzentrale. Weitere Entschädigungsrechte für die Kunden in Europa seien nur eine weitere Benachteiligung europäischer Anbieter, sagt Branchenpräsident Siegloch:
    "Es ist eben eine von vielen Belastungen für die europäischen Fluggesellschaften. In Deutschland haben wir noch dazu auch die Luftverkehrssteuer als einen nationalen Alleingang. Dann haben wir den Emissionshandel auf der europäischen Ebene. Das sind alles Belastungen, die die deutschen und europäischen Fluggesellschaften treffen. Und sie treffen damit auf einen internationalen Markt. Diese Belastungen haben eben andere so nicht."
    Und die Ticketpreise zu erhöhen, das dürfte angesichts des Wettbewerbs nicht so leicht möglich sein: „Das wird nur teilweise gelingen können. Und das wird einige Fluggesellschaften noch tiefer in die roten Zahlen bringen.“
    Aber: Der Kampf um die Positionen ist noch nicht zu Ende. Bisher gilt in dieser Sache ein Urteil des Europäischen Gerichtshofes, das ebenfalls schon nach drei Stunden Verspätung eine Entschädigung festlegt. Aber dieses Urteil hat nur empfehlenden Charakter. Manche Gerichte sind dem EUGH gefolgt, manche nicht. Um Rechtssicherheit zu schaffen, hatte die EU-Kommission geplant, Entschädigungen erst nach fünfstündiger Verspätung zuzubilligen. Das Parlament hat nun entschieden, schon bei dreistündiger Verspätung griffen die Verbraucherrechte. Aber das ist noch nicht das letzte Wort. Jetzt müssen sich die Abgeordneten mit den EU-Regierungen auf einen Kompromiss einigen. Auf dem Weg dahin haben die Interessenvertreter noch viel zu tun, die der Luftfahrtunternehmen und die der Verbraucher auch.