Lohfink hatte zwei Männern vorgeworfen, sie vergewaltigt zu haben. Im Jahr 2012 war im Internet ein Video verbreitet worden, das sexuelle Handlungen zwischen den Dreien zeigte. Lohfink sagt, sie sei betäubt worden und gegen ihren Willen zum Sex gezwungen worden. Dafür sah das Gericht keine Anhaltspunkte. Die Ermittlungen gegen die Männer waren von der Staatsanwaltschaft eingestellt worden. Lohfink, die früher Kandidatin bei der Sendung "Germany's next Topmodel" war, erhielt daraufhin einen Strafbefehl wegen falscher Verdächtigung. Dagegen legte sie Widerspruch ein.
Die Verteidigung hatte Freispruch für ihre Mandantin gefordert. Lohfink sagte in ihrer letzten Stellungnahme unter Tränen, was die beiden Männer ihr angetan hätten, sei "pervers und gemein" gewesen. Sie habe den Sex nicht gewollt und auch nicht gefilmt werden wollen.
Keine Anhaltspunkte für K.-o.-Tropfen
Die Staatsanwaltschaft sah das anders: "Frau Lohfink ist nicht Opfer einer Sexualstraftat geworden. Sie hat gelogen und Ermittler bewusst in die Irre geführt," sagte Staatsanwältin Corinna Gögge. Sie hatte eine Geldstrafe in Höhe von 24.000 Euro gegen Lohfink beantragt. Das Gericht entschied auf 80 Tagessätze je 250 Euro als Strafe. Der Vorwurf gegen Lohfink habe sich bestätigt, so das Gericht. Sie habe bewusst wahrheitswidrige Tatsachen behauptet. Der Sex sei einvernehmlich gewesen. Lohfink habe den Männern allerdings signalisiert und gesagt, dass sie das Filmen nicht wollte.
Die beiden als Zeugen geladenen Männer im Alter von 28 und 33 Jahren hatten in Befragungen von einvernehmlichem Sex mit Lohfink gesprochen. Der 28-Jährige hatte einen Strafbefehl wegen Verbreitung der Sex-Videos akzeptiert, der andere will noch dagegen vorgehen.
Ein Gutachter hatte den Einsatz sogenannter K.-o.-Tropfen in der umstrittenen Nacht mit hoher Wahrscheinlichkeit ausgeschlossen. Das ergebe sich aus den Videofilmen, die in der Sexnacht gemacht wurden, sagte der Medikamenten- und Drogenexperte Torsten Binschek-Domaß. Lohfink sei damals wach, ansprechbar und orientiert gewesen. Es gebe keine Anhaltspunkte für K.-o.-Tropfen. Unter deren Wirkung könne man keine Pizza bestellen und mit der Managerin telefonieren, betonte Torsten Binschek-Domaß. Lohfink hatte ausgesagt, dass ihr K.-o.-Tropfen verabreicht worden sein könnten.
Fall befeuerte Debatte um Sexualstrafrecht
Der Fall hatte auch die "Nein heißt Nein"-Debatte über ein strengeres Sexualstrafrecht befeuert, das vom Bundestag dann im Juli beschlossen wurde. Danach wird eine sexuelle Handlung auch dann als Vergewaltigung gewertet, wenn sich das Opfer nicht aktiv wehrt. Es reicht aus, wenn sich der Täter über den "erkennbaren Willen" - beispielsweise ein klar ausgesprochenes Nein - des Opfers hinwegsetzt. Zuvor ging das Konzept bei der Strafbarkeit der Vergewaltigung davon aus, dass das Opfer Gegenwehr leistet oder nur aus bestimmten Gründen darauf verzichtet - wie etwa bei Gewalt, Drohungen des Täters oder in einer schutzlosen Lage.
(cvo/kis)