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Oberlandesgericht Köln
"Tagesschau"-App ist zulässig

Verstößt die "Tagesschau"-App gegen den Rundfunkstaatsvertrag? Das Oberlandesgericht Köln hat heute eine Klage der Verleger abgewiesen. Demnach ist das ARD-Angebot für Smartphones zulässig.

20.12.2013
    Im Rechtsstreit mit Zeitungsverlegern über die "Tagesschau"-App hat die ARD in zweiter Instanz Recht bekommen. Das Oberlandesgericht Köln entschied, dass die App für Smartphones und Tablet-PC als Teil des Telemedienkonzepts für "Tagesschau.de" ohne Einschränkungen zulässig sei. Die Anwendung ist nach Einschätzung des Gerichts nur ein anderer Übertragungsweg für Inhalte des Online-Angebots "Tagesschau.de".
    Die Klage der Verleger wurde abgewiesen. Eine Revision vor dem Bundesgerichtshof ist zulässig. Insgesamt elf Tageszeitungsverlage, darunter Axel Springer, die Frankfurter Allgemeine Zeitung GmbH und die Funke Mediengruppe (ehemals WAZ), werfen der ARD und dem NDR vor, mit der App trete der öffentlich-rechtliche Senderverbund in einen unlauteren Wettbewerb mit den kostenpflichtig angebotenen Apps der Verlage. Sie betrachten das Angebot als unfaire Konkurrenz, weil die ARD sie mit dem Rundfunkbeitrag finanziert.
    6,7 Millionen Downloads
    Das Landgericht Köln hatte in erster Instanz die "Tagesschau"-App vom 15. Juni 2011 für unzulässig erklärt. Das Gericht hatte geurteilt, die App sei ein nicht-sendungsbezogenes presseähnliches Angebot, weil sie geeignet sei, "als Ersatz für die Lektüre von Zeitungen oder Zeitschriften zu dienen". Die ARD und der NDR, der für die "Tagesschau"-App verantwortlich ist, hatten gegen das Urteil Berufung eingelegt.
    Die "Tagesschau"-App für Smartphones und Tablet-Computer wurde im Dezember 2010 gestartet. Bis zum 19. Dezember wurde die App mehr als 6,7 Millionen Mal heruntergeladen.