Montag, 13. Mai 2024

Prozess gegen Flüchtlinge
"Hohe Freiheitsstrafen"

13. Oktober 1989. In Dresden endet der Prozess gegen drei Männer, die versucht hatten, auf die durchfahrenden Züge mit Prager Botschaftsflüchtlingen aufzuspringen:

13.10.2014
    Eine Statue der Justitia
    Eine Statue der Justitia (dpa / picture alliance / Reinhardt)
    (Richterin:) "Die Angeklagten erhielten durch die Berichterstattung westlicher Massenmedien Kenntnis davon, dass ab 4.10.1989 über den Hauptbahnhof Dresden Züge aus der CSSR in die BRD geleitet werden mit Bürgern, die in Prag die Botschaft der BRD widerrechtlich besetzt hatten. Die Angeklagten hofften auf eine Möglichkeit, auf dem Hauptbahnhof in Dresden in einen solchen Zug gelangen zu können. Beim Eintreffen auf dem Hauptbahnhof waren sie über die Absicherung durch die Sicherheitsorgane der DDR verärgert. Am Mittwoch, den 4.10.89 begab sich der Angeklagte gegen 20 Uhr zu diesem Hauptbahnhof und fand hier eine Ansammlung von einer Vielzahl von Personen vor. Er beteiligte sich an Sprechchören wie 'Freiheit', 'Wir wollen hier raus' und 'Deutschland, Deutschland'. Des Weiteren schleuderte er ca. fünf bis zehn Steine gegen eingesetzte Wasserwerfer der Deutschen Volkspolizei und warf mit Mützen der Angehörigen der Deutschen Volkspolizei, die diesen von den Köpfen gerissen worden waren, umher. Auf diese schwerwiegende Missachtung der gesellschaftlichen Disziplin musste nachhaltig mit strafrechtlichen Mitteln reagiert werden, um deutlich zu machen, dass Ordnung und Sicherheit in unserer Stadt gewährleistet werden und ihren Bürgern wieder das Gefühl von Ruhe und Geborgenheit gegeben wird. Deshalb war es notwendig, hohe Freiheitsstrafen auszusprechen."