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Was wird aus dem Telemedienauftrag?
Woche der Entscheidung

Vom Angriff von Verleger-Chef Döpfner bis zur "Spiegel"-Titelgeschichte: In den vergangenen Wochen wurde viel über den Auftrag der öffentlich-rechtlichen Sender diskutiert. Entscheidend hierfür ist der Rundfunkstaatsvertrag. Über ihn entscheiden die Länder nun neu.

Von Christoph Sterz | 17.10.2017
    Fernsehmikrofone mit den Logos von ARD und ZDF.
    Fernsehmikrofone mit den Logos von ARD und ZDF. (picture alliance / Peter Kneffel/dpa)
    Eine der zentralen Fragen lautet: Welche Inhalte dürfen die Öffentlich-Rechtlichen in Zukunft auf Internetseiten, in Apps oder in sozialen Netzwerken zeigen? Und wie lange dürfen die Angebote verfügbar sein? Morgen kommen die zuständigen Vertreter der 16 Bundesländer zusammen, um sich auf neue, aktuelle Online-Regeln für ARD, ZDF und Deutschlandradio zu einigen. Die könnten dann noch in dieser Woche von den Ministerpräsidenten abgesegnet werden. Heike Raab, SPD-Politikerin und rheinland-pfälzische Staatssekretärin für Medien: "Da steht die Sieben-Tage-Regelung auf dem Prüfstand; und wir suchen aber auch nach Möglichkeiten, wenn Dinge, filmisches Material, länger abgerufen werden kann, dass auch die Produzenten in dieser Gemengelage nicht hinten runterfallen, dass hier auch dort adäquate und gerechte und faire Honorare gezahlt werden."
    Neben dem möglichen Wegfall der Sieben-Tage-Regel, also der Pflicht, die meisten Inhalte nach einer Woche wieder aus dem Netz zu nehmen, dürfte es bei den Änderungen des Rundfunkstaatsvertrags vor allem um die Presseähnlichkeit gehen. Ein Begriff, um den in den vergangenen Wochen heftig gestritten wurde; gerne auch inklusive Verunglimpfung der Öffentlich-Rechtlichen als Staatsmedien, vor allem von Zeitungsverleger-Präsident und Springer-Chef Mathias Döpfner: "Wir erleben im Netz nach wie vor eine mit öffentlichen Geldern finanzierte Flut textbasierter Gratisangebote. Nichts anderes als eine gebührenfinanzierte, digitale Staatspresse, die den Wettbewerb verzehrt und uns Presseverlagen kaum Entfaltungsmöglichkeiten lässt."
    Streit um Frage der Presseähnlichkeit
    Als presseähnlich gelten bisher Angebote der Öffentlich-Rechtlichen, die vor allem aus Texten bestehen; und weniger aus Videos oder Audios. Im Moment dürfen die öffentlich-rechtlichen Online-Angebote nur dann presseähnlich sein, wenn sie sich auf eine konkrete Radio- oder Fernsehsendung beziehen, also Sendungsbezug haben. Die Verlage würden gerne grundsätzlich textlastige Angebote verbieten, selbst Zusammenfassungen von Interviews; weil die Öffentlich-Rechtlichen sonst das Geschäftsmodell der privaten Marktteilnehmer zu sehr gefährdeten. SPD-Politikerin Heike Raab: "Ich glaube, wir müssen darauf auch Rücksicht nehmen, aber gleichzeitig wissen wir auch: Mobile Nutzung ermöglicht es nicht immer, Hörangebote wahrzunehmen. Deshalb soll ein gewisses Textangebot sendungsbezogen auch möglich sein, aber es muss sich unterscheiden von der gedruckten Zeitung."
    Das betrifft vor allem das Deutschlandradio und die Hörfunkwellen der ARD. Das ZDF will sich in Zukunft auf Videos konzentrieren, etwa auf die eigene Mediathek. Der Sender hofft neben dem Wegfall der Sieben-Tage-Regel zum Beispiel darauf, dass er bald auch europäische Filme und Serien eine Zeit lang in die Mediathek stellen darf, genauso wie Berichte über die Fußballbundesliga.
    Verbot wird wohl nicht gestrichen
    Die ARD argumentiert, dass sie auch mit Texten im Netz ausreichend präsent sein muss, um nicht endgültig den Anschluss an die jungen Zielgruppen zu verlieren. ARD-Vorsitzende Karola Wille ist der Meinung, "dass wir in der Tat da, wo die Meinungsbildung auch immer stärker stattfindet, wo wir junge Menschen erreichen müssen, wo auch ein Stück die Frage steht: Wie schaffen wir es, gesellschaftlichen Zusammenhalt immer wieder in unserem Land zu stabilisieren, dass für uns die Entwicklung im Netz wichtig sind? Und nicht nur für uns. Es geht ja nicht um uns, es geht um unsere ganze Gesellschaft."
    Es zeichnet sich aber ab, dass das Verbot der Presseähnlichkeit nicht komplett aus dem Rundfunkstaatsvertrag gestrichen wird. Fritz Jaeckel, sächsischer Staatskanzlei-Chef und CDU-Medienpolitiker: "Ich glaube, dass sich die ARD-Anstalten in der textlichen Bearbeitung von Informationen, die sie ja in ihre Medienangebote einstellen, also in ihre Fernseh- und Filmbeiträge einstellen, dass sie sich zurücknehmen sollten."
    Daher ist die große Frage, ob und worauf sich die Medienpolitiker morgen in der Rundfunkkommission einigen werden. Denn es ist eine einstimmige Entscheidung nötig für den Rundfunkänderungsstaatsvertrag, bevor überhaupt nur an die Unterschriften aller Ministerpräsidenten zu denken ist.