
Sollte eine Mehrheit der Abgeordneten für den Vorschlag der EU-Kommission stimmen, könnten Vertreter des Parlaments und der Mitgliedsländer die Details der Gesetzesänderung noch am selben Tag verhandeln.
Bislang ist es nötig, dass Asylsuchende eine Verbindung zu einem Drittstaat haben, etwa durch Familienangehörige oder einen längeren Aufenthalt. Künftig könnte es reichen, wenn ein Abkommen zwischen einem Mitgliedstaat und dem Drittstaat besteht, um dorthin abzuschieben.
Das EU-Parlament stimmt heute außerdem über eine EU-weit geltende Liste sicherer Herkunftsstaaten ab.
Diese Nachricht wurde am 17.12.2025 im Programm Deutschlandfunk gesendet.
