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Bundestag
Ältestenrat verschärft Zugangsregeln zum Parlament

Im Bundestag werden die Zugangsregeln für Abgeordnete und Besucher verschärft. Der Ältestenrat stimmte einem entsprechenden Vorschlag von Bundestagspräsidentin Bas zu. Demnach werden Abgeordnete verpflichtet, ihre Ausweise am Eingang der Gebäude zu zeigen.

    Vor der Reichstagskuppel und dem Reichstag weht eine schwarz-rot-goldene Deutschland-Fahne
    Für den Reichstag und die anderen Bundestagsgebäude gelten künftig strengere Zugangsregeln. (iStock / Thomas Saupe)
    Der Kreis derjenigen Personen, die eine Sicherheitskontrolle durchlaufen müssen, wird ausgeweitet. Auch stichprobenartige Überprüfungen sind künftig möglich. Zudem gibt es striktere Regeln für ehemalige Bundestagsabgeordnete. Sie müssen nun eine Zuverlässigkeitsüberprüfung über sich ergehen lassen, erst dann erhalten sie einen Ausweis für die laufende Wahlperiode. Die Zuverlässigkeitsüberprüfungen für alle diejenigen, die einen Bundestagsausweis mit einer Gültigkeit von mehr als einem Jahr besitzen, sollen künftig jährlich wiederholt werden.
    Hintergrund der Maßnahmen sind die Störungen von Aktivisten der Gruppe "Letzte Generation" sowie Ermittlungen in der "Reichsbürger"-Szene wegen der Bildung einer inländischen terroristischen Vereinigung. In diesem Zusammenhang war die frühere AfD-Abgeordnete Malsack-Winkemann verhaftet worden, die Zugang zum Bundestag hatte.
    Bevor die neuen Regeln in Kraft treten, muss sich erst noch der Personalrat der Bundestagsverwaltung damit befassen.
    Diese Nachricht wurde am 03.03.2023 im Programm Deutschlandfunk gesendet.