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Änderung des Glückspielstaatsvertrags
Freier Zugang für private Anbieter

Die Ministerpräsidenten haben die Vergabe von Sportwetten-Lizenzen in Deutschland neu geregelt. Mit den „punktuellen Änderungen“ des Glücksspielstaatsvertrages wollen die Länder ihr staatliches Lottomonopol sichern. Denn die EU hatte eine Liberalisierung des Sportwetten-Marktes gefordert. Für die meisten Glücksspiele gilt nach wie vor ein staatliches Monopol. Nur für private Sportwettenanbieter wurde der Markt geöffnet.

Von Stefan Maas | 16.03.2017
    Tippscheine in einem Büro für Sportwetten.
    Die Ministerpräsidenten haben neue Regelungen für Sportwetten beschlossen. (Imago)
    War im ersten Staatsvertrag eine Beschränkung auf zwanzig Konzessionen für private Anbieter vorgesehen, die wegen mehrerer Rechtsstreitigkeiten aber nicht vergeben wurden, wird die Beschränkung nun fallengelassen. Mit Inkrafttreten des neuen Vertrags, am 1. Januar 2018, können alle bisherigen Bewerber, die bestimmte Mindestanforderungen erfüllen, zunächst für eine einjährige Experimentierphase – bis zum 1. Januar 2019 – ihre Sportwetten weiter anbieten.
    Online-Sportwetten bleiben verboten
    Auch danach werde es voraussichtlich keine neuerliche Beschränkung mehr geben, sagte der Ministerpräsident von Sachsen-Anhalt, Reiner Haseloff. Online-Glücksspiele bleiben aber auch mit dem neuen Staatsvertrag überwiegend verboten. Man habe nur festgelegt, was auch wirklich kontrollfähig sei, so Haseloff: "Wenn bestimmte Sachen aus dem Netz rausgehalten werden, dann nicht, um der Illegalität Vorschub zu leisten, sondern weil wir auch ganz realistisch zur Kenntnis nehmen müssen, mit welchen technischen Möglichkeiten können wir da überhaupt Kontrolle und Spielerschutz ausüben."
    Die meisten Online-Anbieter kommen aus dem Ausland und sind aus Deutschland nur schwer zu belangen.