Das Kabinett brachte dazu Änderungen am sogenannten Wissenschaftszeitvertragsgesetz auf den Weg. Damit sind zum Beispiel befristete Beschäftigungen nach der Promotion nur noch für vier statt wie bisher sechs Jahre erlaubt. Betriebsräte, Gewerkschaften und Studentenvertreter sehen die Änderungen als nicht ausreichend an.
Das Kabinett billigte zudem Änderungen bei der Beantragung von Pässen und Personalausweisen. Ab Ende April 2025 sollen dazu keine ausgedruckten Passfotos mehr nötig sein. Der gesamte Prozess wird digitalisiert.
Das Kabinett stimmte außerdem für beschleunigte Prüfverfahren und Zulassungen für Arzneien. Damit soll Deutschland als Standort für die Entwicklung und Produktion von Medikamenten attraktiver werden.
Die Gesetzesvorhaben werden noch Bundestag und Bundesrat vorgelegt.
Diese Nachricht wurde am 27.03.2024 im Programm Deutschlandfunk gesendet.